Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/36: Änderung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) · 7 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: I272-2443

Vergrösserung des Perimeters gegenüber bisheriger Vollzugspraxis

ecoswiss, Sunrise keine

Swisscom möglichst kleine

centre patronal 25%

ComCom 30%

SBB weniger als 50%

Orange bis 50% akzeptierbar

Mehrheit der Kantone 50%

Schweiz. Städteverband 80%

Ärzteschaft anderer Ansatz: benachbarte Basisstationen

sind immer als eine gemeinsame Anlage zu behandeln3.

5 Stellungnahmen zu den weiteren Anpassungen

5.1 Anlagedefinition für Hochspannungsleitungen

Die vorgeschlagene Anlagedefinition ist unbestritten. Einige Umweltorganisationen und die Unterzeichnenden der Standardstellungnahme 1 verlangen ergänzend, dass bei der Errichtung einer neuen parallel zu einer bestehenden Hochspannungsleitung beide Leitungen zusammen als neue Anlage (im Sinne der NISV) gelten sollen.

5.2 Mobilfunkantennen mit einer Sendeleistung unter 6 Watt

Die meisten Teilnehmer äussern sich zu diesem Punkt nicht explizit. Es kann davon ausgegangen werden, dass in der grundsätzlichen Zustimmung zur Anlagedefinition für Mobilfunkanlagen auch die vorgeschlagene Sonderbehandlung der Mikrozellenantennen eingeschlossen ist.

Die Mobilfunkbetreiber sind grundsätzlich einverstanden, schlagen jedoch eine marginale Präzisierung des Schwellenwertes ("einschliesslich 6 Watt") sowie ein zusätzliches Bagatellfallkriterium vor: Mikrozellenantennen, die zwar weniger als 5 m von einer anderen Sendeantenne entfernt, von dieser aber durch eine Wand mit mindestens 5 dB Dämpfung getrennt sind, sollen ebenfalls isoliert beurteilt werden können.

Die Ärzteschaft vertritt die Meinung, für Mikrozellenantennen dürfe es überhaupt keine Sonderregelung geben.

5.3 Definitionen "Änderung einer Anlage"

Die Ergänzung der Liste mit relevanten Änderungstatbeständen (Änderungen im Sinn der NISV) ist bei den Hochspannungsleitungen, Rundfunksendeanlagen und Radaranlagen unbestritten.

Bei den Mobilfunksendeanlagen liegen sowohl Anträge auf eine Kürzung als auch eine Ausweitung der Liste vor:

3 Um dies im Rahmen des vorgeschlagenen Modells "Perimeter minus" zu erreichen, müsste der Perimeter um mehrere Hundert Prozent vergrössert werden. 4/7 312/2005-02200/02/02/02/10/21/03/02/I272-2443