Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/36: Änderung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) · 24 Seiten

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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Bundesamt für Umwelt BAFU

Referenz/Aktenzeichen: H425-1220 28. November 2008

Änderung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV)

Erläuternder Bericht

1 Ausgangslage2

2 Anlass für die Änderung der NISV3

3 Übersicht über die vorgeschlagenen Änderungen3

3.1 Anlagedefinitionen3

3.2 Weitere Anpassungen3

4 Die Anlagedefinition für Mobilfunksendeanlagen (Anh. 1 Ziff. 62 Abs. 1 bis 4 NISV)4

5 Weitere Anpassungen5

5.1 Anlagedefinition für Hochspannungsleitungen5

5.2 Mobilfunkantennen mit einer Sendeleistung unter 6 Watt6

5.3 Definitionen "Änderung einer Anlage"6

5.4 Massgebender Betriebszustand für elektrische Leitungen7

5.5 Optimierung der Phasenbelegung bei elektrischen Leitungen7

5.6 Änderung alter Transformatorenstationen7

6 Auswirkung auf bestehende Anlagen8

7 Die Bestimmungen im Einzelnen8

8 Verhältnis zum internationalen Recht11

9 Volkswirtschaftliche Beurteilung11

10 Abkürzungen und Begriffe12

Anhang: Anlagedefinition für Mobilfunksendeanlagen13

A1 Hintergrundinformationen13

A2 Bisheriges Modell für die zweite Stufe der Anlagedefinition15

A3 Eindeutigkeit der Anlagedefinition16

A4 Modelle für die Ausgestaltung der zweiten Stufe19

A4.1 Modell "Fixer Abstand"19

A4.2 Modell "Perimeter plus"20

A4.3 Modell "Perimeter minus"22

A4.4 Vorgeschlagenes Modell22

A5 Auswirkungen auf das Standortdatenblatt und die Mitwirkung der Netzbetreiber24

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