Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/36: Änderung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) · 24 Seiten
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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundesamt für Umwelt BAFU
Referenz/Aktenzeichen: H425-1220 28. November 2008
Änderung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV)
Erläuternder Bericht
1 Ausgangslage2
2 Anlass für die Änderung der NISV3
3 Übersicht über die vorgeschlagenen Änderungen3
3.1 Anlagedefinitionen3
3.2 Weitere Anpassungen3
4 Die Anlagedefinition für Mobilfunksendeanlagen (Anh. 1 Ziff. 62 Abs. 1 bis 4 NISV)4
5 Weitere Anpassungen5
5.1 Anlagedefinition für Hochspannungsleitungen5
5.2 Mobilfunkantennen mit einer Sendeleistung unter 6 Watt6
5.3 Definitionen "Änderung einer Anlage"6
5.4 Massgebender Betriebszustand für elektrische Leitungen7
5.5 Optimierung der Phasenbelegung bei elektrischen Leitungen7
5.6 Änderung alter Transformatorenstationen7
6 Auswirkung auf bestehende Anlagen8
7 Die Bestimmungen im Einzelnen8
8 Verhältnis zum internationalen Recht11
9 Volkswirtschaftliche Beurteilung11
10 Abkürzungen und Begriffe12
Anhang: Anlagedefinition für Mobilfunksendeanlagen13
A1 Hintergrundinformationen13
A2 Bisheriges Modell für die zweite Stufe der Anlagedefinition15
A3 Eindeutigkeit der Anlagedefinition16
A4 Modelle für die Ausgestaltung der zweiten Stufe19
A4.1 Modell "Fixer Abstand"19
A4.2 Modell "Perimeter plus"20
A4.3 Modell "Perimeter minus"22
A4.4 Vorgeschlagenes Modell22
A5 Auswirkungen auf das Standortdatenblatt und die Mitwirkung der Netzbetreiber24
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