Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/36: Änderung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) · 7 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: I272-2443
2 Eingegangene Stellungnahmen
Bis 10. März 2009 (Poststempel) gingen insgesamt 543 Stellungnahmen ein. Davon waren 65 eigenständig verfasst und 478 von einer Standardvorlage übernommen worden.
Individuell verfasste Stellungnahmen
- Kantone und Städte 27 Stellungnahmen
- Bundesstellen 4 Stellungnahmen
- Wirtschafts- und Fachverbände 11 Stellungnahmen
- Mobilfunkunternehmen 4 Stellungnahmen
- Umweltorganisationen und Ärzteschaft1 9 Stellungnahmen
- Übrige 10 Stellungnahmen
Standardstellungnahmen
Bei den Standardstellungnahmen handelt es sich um zwei vom Verein Gigaherz.ch auf Internet angebotene Vorlagen. Die meisten Absender reichten diese unverändert ein, zum Teil mit mehreren Unterschriften versehen. Einige wenige ergänzten die Vorlage, stellten aber identische Anträge.
Private Gruppierungen (Anzahl Unterschriften)
Standardstellungnahme 1, unverändert
202
(elektrische Anlagen)
Standardstellungnahme 2, unverändert
50911
(Mobilfunk)
Standardstellungnahme 2, ergänzt
61
(Mobilfunk)
3 Gesamtbeurteilung der Vorlage
Die Vorlage wird als nötig erachtet. Keine einzige Stellungnahme fordert Nichteintreten. Insbesondere wird begrüsst, dass die Anlagedefinition für Mobilfunksendeanlagen in der NISV verankert werden soll. Damit könne die Rechtssicherheit wieder hergestellt werden. Begrüsst wird auch der Umstand, dass die vorgeschlagene Anlagedefinition nahe bei der bisherigen Vollzugspraxis liegt und dass bestehende Anlagen nicht erneut beurteilt werden müssen.
Das vorgeschlagene Modell "Perimeter minus" wird von den Kantonen und von der Mobilfunkbranche grundsätzlich mitgetragen. Kein einziger Teilnehmer spricht sich für ein fixes Abstandskriterium aus, wie es vom Bundesgericht als Alternative vorgeschlagen wurde. Bezüglich der Vergrösserung des Perimeters bestehen unterschiedliche Auffassungen.
Die Anlagedefinition für Hochspannungsleitungen ist unbestritten.
Bei den übrigen Präzisierungen bietet sich ein heterogenes Bild. Die Wirtschaftsverbände und Anlagebetreiber verlangen mehr Flexibilität, insbesondere bei der Phasenoptimierung von Hochspannungsleitungen und bei geringfügigen Änderungen von Mobilfunksendeanlagen. Die Kantone sind mit den vorgeschlagenen Präzisierungen und Ergänzungen weitgehend einverstanden. Die Umweltorganisationen und die Ärzteschaft andererseits verlangen die kompromisslose Durchsetzung des Vorsorgeprinzips, den Verzicht auf jegliche Locke-
1 Für die Ärzteschaft haben die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz eine ausführliche Stellungnahme verfasst, der sich auch die FMH vollumfänglich anschliesst. 2/7 312/2005-02200/02/02/02/10/21/03/02/I272-2443