Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/61: Bericht zur Schweizerischen Schifffahrtspolitik · 70 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: 012.21/2008-04-15/134
Württemberg die bestehende Schleuse Augst von 85 auf 110 m. Allerdings war dafür die Zusicherung erforderlich, dass diese Massnahme nicht der erste Schritt zum Ausbau des Hochrheins sei.
Bei der Schleuse Birsfelden übernahm die Schweiz einseitig die Kosten in der Höhe von ca. 30 Millionen Franken (Bund 16, Kanton Basel-Landschaft 14 Millionen Franken). Bei der Schleuse Augst übernahmen das Land Baden-Württemberg und die Schweiz je ein Drittel der totalen Baukosten von 11 Millionen Franken. Der Rest wurde von den Kraftwerken getragen.
Die Förderung des kombinierten Verkehrs kommt auch der Schifffahrt zugute
Ziel der staatlichen Förderung des kombinierten Verkehrs ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der umweltfreundlicheren Transportmittel Schiene und Rheinschifffahrt gegenüber dem reinen Strassengüterverkehr.
Basierend auf dem Alpenschutzartikel in der Bundesverfassung (Art. 84, BV) liegt der Schwerpunkt der Schweizerischen Verlagerungspolitik bei den alpenquerenden Verkehren. Der Bundesrat hat im Rahmen der Verabschiedung der Botschaft zur Güterverkehrsvorlage vom 8. Juni 2007 zuhanden der Eidgenössischen Räte das Verlagerungsziel konkretisiert26.
Die gesetzlichen Grundlagen der Abgeltungen im kombinierten Verkehr sind das Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer (MinVG)27 und die Verordnung über die Förderung des kombinierten Verkehrs und des Transportes begleiteter Motorfahrzeuge (VKV)28. Dazu gilt noch das Bundesgesetz zur Verlagerung des alpenquerenden Güterschwerverkehrs auf die Schiene (Verkehrsverlagerungsgesetz)29 und den Bundesbeschluss vom 28. September 1999 über den Zahlungsrahmen für die Förderung des gesamten Bahngüterverkehrs.
Es bestehen grundsätzlich vier Instrumente zur Förderung:
• Betriebsabgeltungen an Operateure
(im kombinierten Verkehr Schiff / Schiene und Strasse / Schiene)
Die Höhe der Betriebsabgeltungen an die Operateure im kombinierten Verkehr ist abhängig davon, von wo nach wo die Güter auf der Schiene befördert werden. So profitieren alpenquerende Verkehre von deutlich höheren Abgeltungen als nicht alpenquerende. Die fast ausschliesslich in Schiffscontainern erfolgenden Transporte aus dem Gebiet der Nordseehäfen nach Italien erhalten tiefere Abgeltungen als die meist strassenaffinen Verkehre aus Süddeutschland oder dem Schweizer Mittelland nach Italien.
Um eine Ungleichbehandlung der Rheinschifffahrt gegenüber der Schiene zu verhindern, wurden bei der Ausgestaltung der Fördermassnahmen im kombinierten Verkehr Überlegungen zur Schifffahrt mit einbezogen. Der kombinierte Verkehr Rheinschifffahrt/Schiene wird indirekt über die Abgeltungen an die Operateure des kombinierten Verkehrs gefördert und erfährt dadurch einen Wettbewerbsvorteil gegenüber dem reinen Strassengüterverkehr. Mit den Subventionen an die im kombinierten Verkehr transportierten Sendungen fördert der Bund den Vor-/Nachlauf von Containern auf der Schiene, die ab/bis Basel auf dem Rhein befördert werden. Im Import und Export sind dies wöchentlich mehrere Züge, die zwischen Niederglatt, Rekingen bzw. Chavornay und den Verlade-Terminals im Basler Rheinbecken verkehren. Die Abgeltung dieser nicht-alpenquerenden Verkehre ist seit 2008 neu geregelt. Sie setzt sich aus zwei Teilen zusammen: einer pauschalen Abgeltung je Sendung und einer
26 Bis 2011 soll die Anzahl alpenquerender Lastwagenfahrten die Millionengrenze unterschreiten. Für das Jahr 2019 will der Bundesrat, das Fahrtenziel auf 650 000 Lastwagen festlegen (BB 2007 4377). 27