Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/61: Bericht zur Schweizerischen Schifffahrtspolitik · 70 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: 012.21/2008-04-15/134
distanzabhängigen Abgeltung30. Sendungen ab den Basler Rheinhäfen gelten dabei als Import-/Exportverkehre und profitieren damit vom höheren Pauschalsatz.
Die gegenüber 2007 geänderte Berechnungsgrundlage der Abgeltungen für den nicht alpenquerenden kombinierten Verkehr trägt dem in der Schweiz anfallenden Nutzen der Verlagerung von der Strasse auf die Schiene besser Rechnung. Durch die Gleichstellung der Verkehre ab den Rheinhäfen mit den Import/Export-Verkehren wird ausserdem sichergestellt, dass die Abgeltungen im kombinierten Verkehr keine wettbewerbsverzerrende Wirkung in Bezug auf die Rheinschifffahrt zur Folge haben.
Alpenquerende Transporte des kombinierten Verkehrs Schiff/Schiene, die in Basel für den Transport über die Alpen vom Schiff auf die Schiene verladen werden, erhalten die gleiche Förderung wie wenn diese Sendungen die Schweiz als Ausgangsort hätten. Die Operateure im kombinierten Verkehr, die für den Weitertransport dieser Güter ab den Basler Häfen verantwortlich sind, profitieren daher von deutlich höheren maximalen Abgeltungssätzen je gefahrenem Zug, als wenn sie die Container bereits ab den Niederlanden auf die Schiene verlagern würden. 2008 beträgt die Abgeltung pro Zug ab Basel 1 438 Euro statt 345 Euro (Abgeltungssatz ab NL). Hinzu kommt eine Abgeltung je alpenquerende Sendung von 45 Euro.
• Investitionsbeiträge an den kombinierten Verkehr
(Schiff / Schiene und Strasse / Schiene)
Der Bund kann auf Gesuch Investitionsbeiträge für den Bau von Anlagen und Einrichtungen für den Containerumschlag zwischen den Verkehrsträgern Schiff/Schiene und Strasse/Schiene gewähren. Die Beiträge dienen der Umsetzung der flankierenden Massnahmen der Verlagerungspolitik und insbesondere dem Bau von Terminals. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem verkehrs- und umweltpolitischen Interesse sowie nach dem Grad der Eigenwirtschaftlichkeit.
Der Bund sicherte für den Bau von Terminals des kombinierten Verkehrs im Hafen Basel-Kleinhüningen (Hafenbecken 2) und im Hafen Birsfelden Fördermittel in Höhe von insgesamt 16,5 Millionen Franken zu. Im Jahre 2004 konnten an den Bau des Terminals der Swissterminal AG im Hafen Birsfelden Mittel in der Höhe von 4,5 Millionen Franken und an den Bau des Terminals der BMT Basel MultiTerminal AG im Hafenbecken 2 Mittel in der Höhe von 12 Millionen Franken ausbezahlt werden. Damit wurde ein beachtlicher Beitrag an die Schaffung von neuen Umschlagskapazitäten in der Höhe von insgesamt 55 000 TEU/Jahr geleistet.
Für den Bau, die Beschaffung oder die Erneuerung von Anlagen und Einrichtungen des kombinierten Verkehrs in den SRH stehen für den Umschlag zwischen den Verkehrsträgern Schiff und Schiene auch in Zukunft Investitionsbeiträge zur Verfügung.
Die gesetzlichen Grundlagen betreffend Investitionsbeiträge an den kombinierten Verkehr sind das MinVG und die VKV.
• Rückerstattung der LSVA für Fahrzeuge, die im unbegleiteten kombinierten Verkehr eingesetzt werden
Halterinnen und Halter von Fahrzeugen, die der LSVA (Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe) unterstellt sind und mit denen Fahrten im unbegleiteten kombinierten Verkehr (UKV) ausgeführt werden, erhalten für die Fahrten im Vor- und Nachlauf des UKV von der Zollverwaltung auf Antrag eine Rückerstattung. Diese beträgt 2007 pro Ladebehälter mit einer Länge von 5,5 bis 6,1 Meter 23 Franken und für Ladebehälter länger als 6,1 Meter 35 Franken. Gesetzliche Grundlage dieser
30 Abgeltungen 2008: 12 Euro für Sendungen im Binnenverkehr, bzw. 20 Euro für Sendungen im Import/Export + 0.3 Euro, pro innerhalb der Schweiz zurückgelegten Sendungskilometer.