Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/61: Bericht zur Schweizerischen Schifffahrtspolitik · 70 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: 012.21/2008-04-15/134

Ministerkonferenz ab. In der sogenannten Basler Ministererklärung33 nimmt der Schutz des Rheins vor Verschmutzung eine prominente Rolle ein. Überdies wird das bereits 1996 verabschiedete Abfallübereinkommen der ZKR in Kürze in Kraft treten; es stellt ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung unkontrollierter Entsorgung von Schiffsabfällen in den Rhein dar. Ferner hat die ZKR unlängst eine politische Erklärung zur Reduktion der Emissionsgrenzwerte von Schiffsmotoren, sowie zum Schwefelgehalt im Treibstoff verabschiedet. Alle diese Initiativen unterstreichen die Bemühungen für eine umweltverträgliche Rheinschifffahrt und tragen dazu bei, den für die Schweiz bedeutenden Wasserweg in gutem Zustand zu erhalten und dessen Wasserqualität zu verbessern.

Seit langem arbeitet die ZKR mit der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) zur Gewährleistung einer umweltgerechten und nachhaltigen Nutzung des Wasserweges zusammen. Diese Zusammenarbeit wird künftig im Rahmen der Umsetzung des Übereinkommens zum Schutz des Rheins noch verstärkt.

Das Übereinkommen zum Schutz des Rheins34 wurde durch die Regierungen der vier Rheinanliegerstaaten (CH, D, F, NL), Luxemburg und Vertreter der Europäischen Gemeinschaft am 12. April 1999 in Bern unterzeichnet. Damit bekräftigen die Vertragsparteien, durch verstärkte Zusammenarbeit den wertvollen ökologischen Charakter des Rheins, seiner Ufer und seiner Auen weiter zu schützen.

Mit der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)35 soll auch der Schutz der ökologischen Funktionsfähigkeit des Rheins sichergestellt werden. Die ZKR achtet aber im Rahmen der Umsetzung der WRRL darauf, dass der Schutz und die Nutzung des Rheins miteinander weiter in Einklang gebracht werden können.

Konkrete Massnahmen zum Gewässerschutz, zur Luftreinhaltung und zur Lärmbeschränkung werden umgesetzt

Die Schweiz hat Massnahmen zur Erhaltung und Verbesserung des Schutzes des Rheins unter Berücksichtigung der Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt seit jeher unterstützt oder vorgeschlagen. Konkrete Massnahmen sind zum Schutz des Gewässers, der Reinhaltung der Luft und der Beschränkung des Lärms bereits umgesetzt worden und werden ständig verbessert. Beispiele aus einer Reihe von Massnahmen sind die allgemeinen Sicherheitsbestimmungen für Schiffe, Verbote zur Einbringung und Einleitung von Schadstoffen in das Gewässer, die Verpflichtung zur Sammlung und Abgabe von Schiffsbetriebsabfällen (ölhaltiges Bilgenwasser, Fäkalien aus Fahrgastschiffen), Überlaufsicherungen beim Befüllen der Tanks von Schiffen, Regelungen zur Beförderung von gefährlichen Gütern, Entgasungsverbot für Benzindämpfe aus Ladetanks von Tankschiffen (VOC-RL), Vorschriften für Abgasemissionen aus neuen Motoren und die Festlegung von Lärmschutzbestimmungen.

Schweiz strebt vermehrten Einsatz von Doppelhüllentankschiffen an

Im Rahmen der Umsetzung der Störfallverordnung (StFV) wurden für den Verkehrsweg Rhein eine umfassende Risikoermittlung durchgeführt und die Resultate analysiert. Als wirksamste Massnahme zur weiteren Verminderung des Risikos des Austritts von gefährlichen Gütern aus Rheinschiffen wird der vermehrte Einsatz von Doppelhüllentankschiffen betrachtet. Deshalb arbeitet die Schweiz in der ZKR auf eine rasche, praxisgerechte Ablösung von Einhüllenschiffen durch Doppelhüllenschiffe hin.

Der Klimawandel dürfte keine wesentlichen Auswirkungen auf die Rheinschifffahrt haben

Die ZKR untersucht ebenfalls mögliche Auswirkungen eines Klimawandels auf die Rheinschifffahrt.

33 siehe Anhang 2 34 35 WRRL, 2000/60/EG