Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/61: Bericht zur Schweizerischen Schifffahrtspolitik · 70 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: 012.21/2008-04-15/134

Nach heutigen Einschätzungen dürften aus dem Klimawandel aber keine wesentlichen Behinderungen für die Rheinschifffahrt entstehen. Ausgeprägte Niederwasserperioden im Sommer und Herbst sowie Perioden mit Hochwasser könnten jedoch öfters auftreten.

Diese Fragen werden anlässlich der für den Juni 2009 geplanten Bonner Konferenz über den Klimawandel und die Rheinschifffahrt diskutiert werden.

Bisherige Politik im Bereich Umwelt hat sich bewährt

Die bisherigen Anstrengungen zur Sicherstellung einer dauerhaft nachhaltigen Personen- und Güterschifffahrt haben sich positiv auf das Ökosystem Rhein ausgewirkt. Die Herausforderung der weiteren Verbesserung der ökologischen Verhältnisse verlangt nach innovativen und ausgewogenen schutz- sowie nutzungsgerechten Lösungen. Die bisherige Politik der Förderung der kontinuierlichen und gemeinschaftlichen Weiterentwicklung der Rheinschifffahrt im Bereich Umwelt hat sich bewährt. Sie zielt auf eine langfristige Sicherung der Mobilität auf dem Rhein.

2.1.6. Technische Sicherheit und Gefahrenabwehr

Mit der starken Intensivierung des Schiffsverkehrs im Zuge der Globalisierung in den letzten Jahren steigen die Anforderungen an die Gewährleistung der Sicherheit. Dabei ist zu unterscheiden zwischen technischer Sicherheit (safety, sécurité) einerseits und Gefahrenabwehr (security, sûreté) andererseits.

Technische Sicherheit

Auf dem Rhein herrscht heute ein anerkannt hohes technisches Sicherheitsniveau

Ein hoher Sicherheitsstandard der Schifffahrt auf dem Rhein ist eine der wichtigsten Voraussetzungen, um das Recht der Schweiz auf freien Zugang zum offenen Meer ausüben zu können.

Gemäss Art. 1 der Mannheimer Akte besteht die freie Schifffahrt auf dem Rhein. Eine Einschränkung der Schifffahrtsfreiheit ist nur unter Beachtung der zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Sicherheit auf dem Rhein erforderlichen polizeilichen Vorschriften gestattet. Ausgehend von dieser Rechtsgrundlage setzt sich die Schweiz in der ZKR für einen hohen Sicherheitsstandard auf dem Rhein ein. Das heute anerkannt hohe Sicherheitsniveau in der Güter- und Fahrgastschifffahrt wird ständig weiterentwickelt und dem aktuellen Stand der Technik angepasst.

Die Erhöhung des Sicherheitsstandards deckt die Bedürfnisse der Bevölkerung nach sicheren und umweltverträglichen Verkehrsmitteln ab. Daraus resultieren ein Imagegewinn und Konkurrenzvorteile im Vergleich zu anderen Verkehrsträgern.

Die hohe Verkehrssicherheit wird durch die ZKR gewährleistet. Deren Bestimmungen in den Bereichen Bau, Ausrüstung und Betrieb der Schiffe, Besatzung, Verkehr, Ausbildung, Gefahrgutbeförderung und Abfallbewirtschaftung bilden ein eng vernetztes Regelwerk mit aufeinander abgestimmten Inhalten. Die Regelungen werden von den ZKR Mitgliedstaaten einheitlich beschlossen und angewandt. Betroffene Kreise aus der Schifffahrt und der verladenden Wirtschaft werden in die Weiterentwicklung der Regelungen miteinbezogen. Diese intensive, vertrauensvolle Zusammenarbeit ist ein wesentliches Element bei der weiteren Verbesserung der Sicherheit.

Die ZKR hat spezifische Schutzbestimmungen für die Sicherung des Gefahrgutverkehrs auf dem Rhein festgelegt (ADNR, Kap. 1.10). Sie sind in weiten Teilen identisch mit den geltenden Bestimmungen für den internationalen Transport von gefährlichen Gütern auf der Strasse und der Schiene.