Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/61: Bericht zur Schweizerischen Schifffahrtspolitik · 70 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 27Fedlex · Erläuternder Bericht
Referenz/Aktenzeichen: 012.21/2008-04-15/134
Die Modernisierung der überalterten Flotte ist erforderlich, aber teuer
Der finanzielle Aufwand zur Verbesserung der Sicherheit kann aber das nach den Grundsätzen der freien Marktwirtschaft operierende Schifffahrtsgewerbe in Schwierigkeiten bringen. Allerdings ist eine Modernisierung der zum Teil überalterten Rheinflotte erforderlich36. Nur so können die Vorteile der Schifffahrt weiterhin genutzt und der in einigen Fahrgebieten angespannten Konkurrenzsituation zum Schienengüterverkehr entgegengewirkt werden.
Die von der EU verabschiedeten Regelungen dürfen nicht zu einer Abschwächung des Sicherheitsniveaus führen
Ermutigende Ansätze in der Zusammenarbeit zwischen der EU und der ZKR bestehen in der gemeinsamen Entwicklung und Anwendung von allgemeinen Bau- und Ausrüstungsvorschriften für Güter- und Fahrgastschiffe37. Durch die gegenseitige Anerkennung der Schiffszeugnisse können Rheinschiffe auf dem gesamten Wasserstrassennetz der EU und künftig umgekehrt Schiffe aus der EU auf dem Rhein verkehren.
Zunehmend versucht die EU ihren Einfluss auf die Rheinschifffahrt geltend zu machen. Dies trifft auch für den Bereich der Festlegung von Sicherheitsstandards zu. Vielfach stehen dabei europäische Harmonisierungsbestrebungen und wettbewerbsspezifische Überlegungen im Vordergrund. Die Schweiz hat ständig vertreten, dass eine gesamteuropäische Rechtsvereinheitlichung nicht zu Lasten der sensiblen Bereiche Sicherheit und Umwelt gehen darf. Diese Gefahr besteht möglicherweise bei der von der EU und von einigen ZKR-Mitgliedstaaten geplanten Ablösung der Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter auf dem Rhein (ADNR) durch eine EU-Rahmenrichtlinie über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland (Regelungen für Strasse, Schiene und Binnenwasserstrassen). Ein Absinken des Sicherheitsniveaus, zumindest in einer mittelfristigen Übergangsphase, kann nicht ausgeschlossen werden. Die Schweiz fordert daher in der ZKR flankierende Massnahmen zur Minimierung von Schwierigkeiten und einen sorgfältig abgestuften Übergang zum neuen Regelungssystem.
Zunahme von Einzelunternehmen darf nicht zu einer Senkung der Sicherheitsstandards führen
Zunehmend werden Transportleistungen auf dem Rhein von Einzelunternehmen mit einem bis drei Schiffen (so genannten Partikulieren) und nicht mehr von grossen Reedereien erbracht. Ein grosser Kostendruck und verhältnismässig tiefe Transporterträge sind mit ein Grund für diese Entwicklung. Weiter ist die Schifffahrt vermehrt von Schwierigkeiten bei der Personalrekrutierung, der Ausbildung und von Sprachenproblemen betroffen. Von den Behörden muss deshalb darauf geachtet werden, dass diese Entwicklungen in der Rheinschifffahrt nicht zu einem Absinken des Sicherheitsstandards führen.
Verbesserung der Verkehrssicherheit durch Überwachung, Eigenverantwortung und Infrastrukturmassnahmen
Eine strenge Überwachung der Einhaltung der Vorschriften durch die Vollzugsbehörden und der hohe Grad an Eigenverantwortung der Schifffahrt sind weitere wichtige Voraussetzungen für den sicheren Verkehr auf dem Rhein. Ebenso leisten Infrastrukturmassnahmen, z.B. zur Beseitigung von Engpässen, zur Freihaltung der Fahrrinne, zur Vergrösserung der Brückendurchfahrtshöhen oder zur Verbesserung der Pegelstandsangaben, wichtige Beiträge zum Erhalt oder zur Verbesserung der Verkehrssicherheit.
Sicherheitsbilanz der Rheinschifffahrt ist ausgesprochen positiv
36 1997 wurde eine strukturelle Sanierungsaktion im Bereich der europäischen Binnenschiffahrt durchgeführt. Die Eidgenossenschaft hat sich mit einem Betrag von 4 Millionen Franken finanziell an der entsprechenden Abwrackaktion beteiligt. 37 Rheinschiffsuntersuchungsordnung und Richtlinie 2006/87/EG