Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/61: Bericht zur Schweizerischen Schifffahrtspolitik · 70 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 28Fedlex · Erläuternder Bericht
Referenz/Aktenzeichen: 012.21/2008-04-15/134
Wenige Unfälle im Verhältnis zur erbrachten Transportleistung sind das erfreuliche Resultat der Anstrengungen aller an der Rheinschifffahrt Beteiligten. Insgesamt ist die Sicherheitsbilanz der Rheinschifffahrt als sehr positiv zu bewerten. Weitere Anstrengungen sind jedoch nötig um mindestens das Erreichte beizubehalten. Nur so kann die Rheinschifffahrt weiterhin als sicher und umweltverträglich gelten und sich gegenüber ihren Mitkonkurrenten entsprechend profilieren.
Gefahrenabwehr
Praxisgerechte und harmonisierte Massnahmen zur Gefahrenabwehr zweckmässig
Die Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz der internationalen Rheinschifffahrt vor widerrechtlichen Handlungen, im Wesentlichen vor Terroranschlägen und Sabotage, haben in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Massnahmen wie sie im Seeschiffsverkehr eingeführt worden sind (ISPS-Mechanismen) und Vorschläge der EU zu Terrorabwehrmassnahmen38 bilden die Diskussionsgrundlage in der ZKR.
Ziele von Sicherungsmassnahmen sind der möglichst gute Schutz von Personen und Gütern vor widerrechtlichen Handlungen. In der Rheinschifffahrt sollen für die Bereiche der Fahrgastschifffahrt und der Güterschifffahrt praxisgerechte, wirkungsvolle und europaweit harmonisierte Lösungen Anwendung finden.
Angemessene Massnahmen zur Sicherung des Güterverkehrs und Schutz von kritischen Infrastrukturen sind sinnvoll
Regelungen zur Personenüberprüfung, Sicherung von Schiffen und Umschlaganlagen sowie Kontrolltätigkeiten bilden Schwerpunkte zur Verringerung der Gefahr des Terrorismus. Bei Beförderungen von bestimmten gefährlichen Gütern sind von den Unternehmen Sicherungspläne zu erstellen und anzuwenden. Diese regeln z.B. die Verantwortlichkeiten der an der Beförderung Beteiligten und müssen Risikobewertungen, Verzeichnisse der betroffenen Güter, Massnahmen zur Verminderung der Risiken, Meldeverfahren und Angaben zur vertraulichen Behandlung der Pläne enthalten.
Vorschläge für spezifische Massnahmen liegen in der ZKR für die Sicherung des Güterverkehrs zwischen See- und Binnenhäfen und im internationalen Binnenschiffsverkehr vor. Als wichtiges Glied eines Verkehrssystems wird die Rheinschifffahrt so weit als möglich Standards übernehmen, die auch für die anderen am durchgehenden Verkehr Beteiligten gelten.
In der ZKR wird darauf geachtet, dass nur angemessene Massnahmen getroffen werden, welche die Produktivität des Verkehrsablaufes und der logistischen Ketten nicht zu sehr einschränken. Bereits bestehende Qualitätssysteme, Verfahren und Vorschriften sind mit flankierenden Massnahmen zu ergänzen.
Die Rheinschifffahrt und deren Häfen werden als wichtiger Teil der Landesversorgung vermehrt in die laufenden Arbeiten des Bundes zum Schutz Kritischer Infrastrukturen (SKI)39 miteinbezogen. Unter den Kritischen Infrastruktur-Sektoren der Schweiz ist die Schifffahrt als Teilsektor aufgeführt. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) koordiniert die Tätigkeiten der betroffenen Bundesstellen im Rahmen der Arbeitsgruppe SKI.
38 Entwurf der Europäischen Kommission für eine Verordnung zur Verbesserung der Sicherheit der Lieferkette. 39 Erster Bericht an den Bundesrat vom 20.06.2007