Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/61: Bericht zur Schweizerischen Schifffahrtspolitik · 70 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: 012.21/2008-04-15/134

das Risiko von menschlichem Fehlverhalten zu minimieren. Technische Sicherheitsmassnahmen bringen nur eine Verbesserung, wenn sie auch richtig eingesetzt werden.

Mit besseren Instrumenten bei der Unfalldatenerhebung und bei der Auswertung der Ereignisse kann eine breite Grundlage geschaffen werden, um gezielte Massnahmen zur Senkung des Unfallrisikos treffen zu können. Die Instrumente sind so weit wie möglich zu standardisieren und die Daten unter den Behörden auszutauschen.

Zur Überwachung der Gefahrgutbeförderung ist die Aufsichtsbehörde auf spezialisiertes Personal und modernste Ausrüstung angewiesen. Wirksame Kontrollen im komplexen Gefahrgutbereich werden mit der Öffnung der Märkte und den zunehmenden Beförderungen immer wichtiger. So wurde in der Hochseeschifffahrt die Hafenstaatkontrolle61 eingeführt, um gegen Schiffe, die gegen die Regeln verstossen, wirksamer vorgehen zu können. Solche Schiffe stammen vielfach aus Ländern mit so genannten Billigflaggen. Ein ähnliches Instrument könnte auch in der Binnenschifffahrt geschaffen werden.

Doppelhüllenschiffe sind wesentlich zur Erlangung einer besseren Sicherheit

Als Reaktion auf Katastrophen in der Hochseeschifffahrt, wie mit den Tankschiffen „Exxon Valdez“ in Alaska, „Erika“ oder „Prestige“ vor der europäischen Atlantikküste, dürfen künftig Stoffe, die das empfindliche Meerökosystem gefährden könnten, nur noch in Doppelhüllenschiffen befördert werden. Ab 2015 dürfen nur noch Doppelhüllenschiffe europäische Seehäfen anlaufen.

Auch in der Binnenschifffahrt werden immer mehr Einhüllentankschiffe durch sicherere Doppelhüllenschiffe abgelöst. Durch das verstärkte Eigeninteresse der Beförderer und der Schiffbauindustrie für mehr Sicherheit sowie mit einer Verschärfung der Bestimmungen bei der Beförderung gefährlicher Güter wird dieser Prozess beschleunigt. Ab 2018 dürfen wasserverunreinigende Stoffe auf dem Rhein grundsätzlich nur noch in Doppelhüllenschiffen befördert werden (gemäss ADNR).

Bei der Modernisierung der Flotte ist darauf zu achten, dass der Sicherheitsstandard von bestehenden Schiffen nicht zu stark von den neuen abweicht. Dies kann durch eine restriktive Anwendung von Übergangsvorschriften erreicht werden.

Die Sicherheit in der Binnenschifffahrt kann weiter durch den vermehrten Einsatz von elektronischen Navigationssystemen – wie elektronische Wasserstrassenkarten in Verbindung mit Inland ECDIS62– und Schifffahrtsinformationsdiensten – wie Schiffsverfolgungssysteme mittels Transpondern (AIS63), elektronischen Meldungen und Nachrichten in der Binnenschifffahrt – erhöht werden.

Und nicht zuletzt stellen sich Fragen hinsichtlich der Verständigung der Besatzungsmitglieder untereinander und gegen Aussen (Sprachkenntnisse).

Zusammenfassend sind etwa folgende Massnahmen denkbar:

ƒ Verstärkung der gesetzlichen Grundlagen und des Regelwerks im Gefahrguttransportbereich.

ƒ Anreize für die Verwendung von neuen Materialien und Technologien im Schiffbau.

ƒ Anreize für den Einsatz von innovativen Technologien zur Verbesserung der logistischen

Leistungsfähigkeit und der Kommunikation (Navigationssysteme).

ƒ Systematisierung und Erhöhung der Audit-Kontrollen und Inspektionen (bei den Schiffen, Anlagen

und beförderten Gütern) sowohl in der Binnenschifffahrt wie in der Rheinschifffahrt.

61 Die Staaten errichten und unterhalten geeignete nationale Seeschifffahrtsverwaltungen für die überprüfung von Schiffen in ihren Häfen oder Hoheitsgewässern (Richtlinie 95/21/EG). 62 Inland ECDIS: Electronic Chart Display and Information System for Inland Navigation (System zur elektronischen Darstellung von Binnenschifffahrtskarten und von damit verbundenen Informationen). 63 AIS: Automatische Identifikationssysteme