Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/72: Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG) · 11 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zum UIDG

1 Ausgangslage

Am 20. Februar 2008 hat der Bundesrat ein Realisierungskonzept des Eidg. Departements des Innern für eine einheitliche Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) gutgeheissen und den Auftrag erteilt, ein entsprechendes Gesetz auszuarbeiten. Das Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG) sieht vor, jedem Unternehmen wie auch Selbständigerwerbenden, landwirtschaftlichen Betrieben und Verwaltungsstellen eine eindeutige und unveränderliche Identifikationsnummer zuzuteilen, welche die Abläufe innerhalb der öffentlichen Verwaltung (Bund, Kantone und Gemeinden) sowie die Kontakte zwischen der Verwaltung und den Unternehmen vereinfachen soll. Eine solche UID erlaubt den sicheren, effizienten und systematischen Datenaustausch zwischen Unternehmen und Verwaltung insbesondere auch im Hinblick auf den zunehmenden elektronischen Datenverkehr in diesem Bereich (E-Government).

Das UIDG regelt die Verwendung und Zuweisung der UID, die Führung und Verwendung des Unternehmens-Identifikationsregisters (UID-Register) sowie Aspekte des Datenschutzes im Zusammenhang mit der UID und dem UID-Register. Die Inkraftsetzung des Gesetzes ist auf den 1. Januar 2011 vorgesehen.

Vom 29. Januar bis zum 29. April 2009 hat der Bundesrat eine Vernehmlassung zum Entwurf des UIDG durchgeführt.

2 Vernehmlassungsteilnehmer

Zur Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren wurden alle Kantone, die Konferenz der Kantonsregierungen, in der Bundesversammlung vertretene politische Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft sowie weitere Verbände und Institutionen eingeladen.

Insgesamt wurden für diese Vernehmlassung 67 Adressaten und Adressatinnen angeschrieben. Die Konferenz der Kantonsregierungen, verschiedene Parteien und weitere eingeladene Verbände und Organisationen haben auf eine Stellungnahme verzichtet. Zusätzlich haben sich 33 nicht offiziell eingeladene Interessengruppen, Verbände oder Organisationen mit einer Stellungnahme zu Wort gemeldet1.

3 Allgemeine Bemerkungen zur Gesetzesentwurf

Das Vorhaben, für Unternehmen eine einheitliche Identifikationsnummer zu schaffen, wird in den meisten der eingegangenen Stellungnahmen begrüsst. Die damit angestrebten Erleichterungen beim Kontakt und Austausch von Informationen zwischen staatlichen Behörden und Unternehmen, insbesondere auch im Kontext von E-Government, sind unbestritten. Eine Minderheit der Stellungnehmenden bekundete ihre vorbehaltslose Unterstützung des vorgelegten Entwurfs. Verschiedene Kantone betonten, dass die UID eine wichtige Voraussetzung sei für ihre E-Government-Projekte, bzw. für diejenigen des Bundes. Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer hatten jedoch mehr oder weniger starke Vorbehalte und einige lehnten das UIDG in der vorliegenden Form sogar ganz ab. Häufig wurde erwähnt, dass der Vorschlag unausgereift sei und erheblich überarbeitet werden müsse.

1 Eine Liste aller Teilnehmenden, die eine Stellungnahme eingereicht haben, findet sich im Anhang.