Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/72: Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG) · 11 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zum UIDG
systeme im IT-Bereich sind in diversen Stellungnahmen der Privatwirtschaft zu finden (z.B. economiesuisse und SGV).
Die administrativen Erleichterungen, welche durch die Verwendung einer einzigen Nummer anstelle der verschiedenen, heute verwendeten erreicht werden, werden kaum in Frage gestellt. Hingegen wird von elf Kantonen (ZH, LU, SZ, OW, NW, FR, BS, AR, VD, NE und JU), vom Schweizerischen Gemeindeverband, der Konferenz der Kantonalen Ausgleichskassen und der SVP darauf hingewiesen, dass nicht alle der bestehenden Nummern ohne Weiteres durch die UID ersetzt werden könnten, da diese nicht immer dieselben Sachverhalte verkörpern.
Wenn jedoch alte Nummern und die UID gleichzeitig geführt werden müssten, sei bei allen davon betroffenen Organisations- oder Verwaltungseinheiten mit hohen Anpassungs-, Entwicklungs- und teilweise auch Betriebskosten zu rechnen. In einigen Stellungnahmen, insbesondere von Seiten der Kantone, der SVP, der Konferenz der Kantonalen Ausgleichskassen sowie seitens einiger Dachverbände wie economiesuisse, SGV, SBV, pharmaSuisse und FSP, wird daher der durch die UID erwartete Entlastungseffekt im administrativen Bereich für Behörden und Unternehmen in Frage gestellt. Von den Kantonen FR, BS und AR wird in diesem Zusammenhang auch der Wunsch nach mehr Hintergrundinformationen darüber geäussert, welche der bestehenden Nummern ersetzt werden sollen und welche Problemstellungen damit einhergehen.
In verschiedenen Stellungnahmen, insbesondere der Kantone und der Dachverbände der Wirtschaft, wird darauf hingewiesen, wie wichtig es für betroffene Unternehmen und Behördenstellen sei, die Kosten, die durch diese Umstellung auf sie zukämen, entsprechend kalkulieren zu können. Dazu seien die zur Verfügung stehenden Angaben zu den Kosten aber noch unzureichend. Es sei zudem eine Vertiefung dieser Kostenfrage und allenfalls auch eine gesetzliche Regelung in dieser Hinsicht wünschenswert. Es wird auch die Annahme laut (z.B. ZH, BE, ZG, BS, TG, NE, SVP, EVP und FER), die im erläuternden Bericht festgehaltenen groben Kostenschätzungen seien eher zu knapp bemessen. Die Kostenfrage stelle sich vor allem auch für Ausgleichskassen, die laut AHVG von den Versicherten keine Gebühren für „AHV-fremde“ Zwecke erheben dürfen. Die Kantone AR, GR und TG, der Schweizerische Gemeindeverband, economiesuisse und der Schweizerische Arbeitgeberverband wünschen auch nähere Angaben zu den Rahmenbedingungen und zu den Auswirkungen, die sich durch die Einführung der UID für die Kantone ergeben.
In vielen Stellungnahmen, darunter ZH, BE, LU, ZG, FR, BS, BL, AR, GR, AG, TG und NE sowie SVP, Schweizerischer Gemeindeverband, economiesuisse, SGV, Schweizerischer Arbeitgeberverband, SBV, SIK und asut, wird auch darauf hingewiesen, dass die angestrebte Entlastung nur dann erreicht werden könne, wenn auch die UID-Einheiten die UID im Verkehr untereinander oder zumindest im Kontakt mit staatlichen Behörden konsequent verwenden und deshalb eine entsprechende Verwendungspflicht vorzusehen sei.
Manche Rückmeldungen enthalten explizite Vorschläge, wie sich der betreffende Sachverhalt ihrer Meinung nach eindeutiger formulieren lässt. Aufgrund dieser Fragen und Einwände wird in verschiedenen Stellungnahmen eine nochmalige Überarbeitung der Gesetzesvorlage gefordert. Dies ist zum Beispiel bei der Stellungnahme des Schweizerischen Arbeitgeberverbands der Fall.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Grundidee der UID grossmehrheitlich begrüsst wird, dass jedoch der vorgelegte Entwurf in der heutigen Form aus der Sicht mehrerer Stellen massgeblich überarbeitet werden muss. Verschiedene Bereiche sind noch präziser zu gestalten und einzelne Fragen müssen für die Botschaft noch detaillierter geklärt werden.