Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/72: Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG) · 11 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zum UIDG
Im Weiteren wird das Auftreten von Doppelspurigkeiten, nach Ansicht der Kantone BS und AG, bei der Zuweisung von UID’s nicht ausgeschlossen, da mit dem vorgesehenen Meldesystem von verschiedenen UID-Stellen her unterschiedliche Informationen kommen können.
Aus der Sicht von verschiedenen Kantonen und IT-Fachgremien, darunter SIK, SSGi und ICT Switzerland, erscheint es notwendig, dass die Verwendung der UID nicht nur im Austausch zwischen UID-Stellen, sondern auch zwischen UID-Einheiten und UID-Stellen zwingend ist (Verwendungspflicht für die Unternehmen). Damit die E-Government-Ziele erreicht werden können, ist zudem, gemäss den Kantonen LU, UR, OW, NW und VS und Verbänden wie SIK, SSGi und eCH, die Einhaltung der eCH-Standards sehr wichtig. Bei den Vorschriften zur Verwendung tauchen auch mehrmals Fragen zur korrekten Einhaltung des Datenschutzes auf.
In einigen kantonalen Stellungnahmen (ZH, FR, BS, AG und NE) wird argumentiert, dass im vorliegenden Entwurf des UIDG Informationen darüber fehlen, wie den Bestimmungen in Art. 936a OR bei einer allfälligen Ablösung der Handelsregisternummer durch die UID Folge geleistet werden solle. Zudem wird verschiedentlich befürchtet, z.B. von der SVP, dass durch die Anwendung der UID ein Missbrauchs- bzw. Täuschungspotenzial (gegenüber Kunden oder Lieferanten) entsteht für Unternehmen, die aufgrund ihrer Rechtsform keiner Eintragungspflicht im Handelsregister unterliegen, da aus dem Gesetzesentwurf nicht hervorgehe, ob solche Unternehmen bei der Vergabe der UID dann auch auf ihre Rechtmässigkeit hin überprüft werden.
4.3 Artikel 7 bis 10: UID-Register, Rechtswirkung der UID-Daten, Beschaffung, Aktualisierung und Verwendung der UID-Daten, Meldung und Berichtigung von UID-Daten
Die Kantone ZH, BE, BS, SG und AG, die SVP, der SGV und der SBV sowie der Schweizerische Gemeindeverband werfen die Frage auf, warum die Führung des neuen UID-Registers dem BFS und nicht dem eidg. Amt für das Handelsregister übertragen werde, auch im Hinblick darauf, dass die UID die Handelsregisternummer dereinst ablösen soll.
In verschiedenen Stellungnahmen, darunter in jenen der Kantone LU und VS, wird im Zusammenhang mit den Daten des UID-Registers darauf hingewiesen, wie wichtig eine Standardisierung der zu erfassenden Unternehmens-Merkmale sei und auch hier kommen die eCH-Standards zur Sprache. Einige Kantone wie BE, UR, GR und TG, wünschen sich konkretere Angaben zu Zusatz- und Hilfsmerkmalen von UID-Einheiten in der Vorlage. Verschiedene Stellungnahmen forderten zusätzliche Merkmale im UID-Register, während andere dies strikt ablehnen. Wiederholt wird auch die Bedeutung der Aktualität sämtlicher Daten sowohl im BUR wie auch im UID-Register angesprochen. Im Gesetzesentwurf werden die UID-Stellen dazu verpflichtet, dem BFS Daten zu den Merkmalen wie auch sämtliche Änderungen und Berichtigungen zu melden. Das BFS hingegen informiert die UID-Stellen über Aktualisierungen nur auf Verlangen. Dies führt bei einigen Adressaten, insbesondere bei ZH, GR, GE und dem Schweizerischen Arbeitgeberverband zur Annahme, aus diesem Umstand könnten Unvollständigkeiten oder Unkorrektheiten von Daten resultieren, deshalb seien ergänzende Angaben zu diesem Sachverhalt wie auch zu Details beim operativen Vorgehen bei der Erfassung sowie Aktualisierung der Daten wünschenswert.
Besonders erwähnt werden an dieser Stelle mehrmals die Ausgleichskassen in ihrer vorgesehenen Funktion als UID-Stellen. Man könne den Kassen auf keinen Fall Zusatzaufgaben aufbürden wie die Pflicht zur Erhebung oder sogar Überprüfung von UID-Daten, da solches zu einem erheblichen administrativen Mehraufwand und entsprechender Kostenfolge führen werde. Ein weiteres Argument gilt den kantonalen Landwirtschaftsämtern, die bereits in einem regen elektronischen Datenaustausch stehen mit dem Bundesamt für Landwirtschaft. Da die Strukturen dafür laufend verbessert und erweitert werden, möchte man sie möglichst auch für den Datenverkehr im Zusammenhang mit der UID nutzen.