Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/75: Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, erstes Massnahmenpaket · 109 Seiten
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(Ankleiden, Körperpflege, Essen, usw.) dauernd auf Hilfe Dritter oder auf persönliche Überwachung angewiesen sind. Sie haben deshalb Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der IV (Art. 42 IVG).
43 Prozent (13'000) der erwachsenen Personen mit einer Hilflosenentschädigung wohnen in Heimen. Tagesrhythmus (bspw. die Essenszeiten), die betreuenden Personen und die Möglichkeiten für Freizeitaktivitäten sind weitgehend von der Institution vorgegeben und können sich aus betrieblichen Gründen nur beschränkt an den individuellen Bedürfnissen der Menschen mit einer Behinderung orientieren. Sie sind von ihrer Familie und ihrem gewohnten Umfeld getrennt und im Alltag finden selten Kontakte zu Menschen ohne Behinderung statt. Dies erschwert eine gesellschaftliche Integration und die Aufrechterhaltung einer beruflichen Tätigkeit.
57 Prozent (17'000) der erwachsenen Personen mit einer Hilflosenentschädigung wohnen zu Hause. Oft leistet hier die Krankenversicherung Beiträge an Leistungen der Grund- und Behandlungspflege (Art. 7 KLV9). Zu Hause ist die Selbstbestimmung höher, weil eine individuellere Lebensgestaltung möglich ist und sich die Hilfe stärker an den persönlichen Bedürfnissen der Menschen mit einer Behinderung orientieren kann. Allerdings decken die heutigen Leistungen den Bedarf an Hilfe nicht immer genügend, da sie sich auf die Unterstützung bei alltäglichen Lebensverrichtungen wie Aufstehen, Waschen und Essen beschränken. Die Hilfe aber, welche zur Führung eines eigenen Haushaltes, zur Knüpfung gesellschaftlicher Kontakte, für Freizeitaktivitäten, für eine berufliche Tätigkeit oder für eine Weiterbildung benötigt wird, kann oft nur ungenügend gewährt werden. Zudem sind die Betroffenen meist mehrmals am Tag zu nicht im Voraus planbaren Zeiten (z.B. Toilettengang, Umlagern, Trinken) auf Hilfe angewiesen, was mit dem Einsatzplan der Spitex nur unzureichend kompatibel ist. Oft kann kein Einfluss genommen werden, wer die notwendige Hilfe leistet und zu welchem Zeitpunkt diese im Tagesablauf erfolgt. Dies obliegt den zuständigen Organisationen.
Ein Verbleib zu Hause kann häufig nur dank dem Einsatz von Angehörigen realisiert werden. Das führt dazu, dass Menschen mit einer Behinderung stark von ihren Familien abhängig sind und eine hohe zeitliche Belastung für pflegende Angehörige besteht. Fehlt hingegen diese Hilfe oder ist sie eingeschränkt z.B. infolge Berufstätigkeit, Alter oder Krankheit der Angehörigen, bleibt oft nur eine stationäre Versorgung im Heim. Im Hinblick auf aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen (Trend zu höheren Erwerbsquoten der Frauen sowie zu Einpersonenhaushalten) ist mit einem Rückgang der familiären Pflege und Betreuung und damit verbunden zu einem zunehmenden Bedarf nach Heimplätzen und anderen professionellen Betreuungsformen zu rechnen.
Assistenzmodelle als international verbreiteter Lösungsansatz
Ein verbreiteter Ansatz zur Erhöhung der Selbstbestimmung und Eigenverantwortung von Menschen mit einer Behinderung stellen sogenannte Assistenzmodelle dar. Die Grundidee dabei ist, dass Menschen mit einer Behinderung möglichst weitgehend selber bestimmen können, wer ihnen wann, wo und wie für Handlungen des täglichen Lebens, welche sie aufgrund einer Behinderung nicht selbstständig durchführen können, die notwendige Hilfe leistet. Ein wesentliches Instrument dazu ist die Ausrichtung finanzieller Mittel direkt an die Betroffenen.