Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/75: Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, erstes Massnahmenpaket · 109 Seiten

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‚ Bei über der Hälfte der Teilnehmenden konnten pflegende Angehörige zeitlich entlastet werden.

‚ Ein Aufenthalt zu Hause mit einem Assistenzbudget ist für die Allge-15

meinheit im Durchschnitt günstiger als ein Heimaufenthalt (rund 5'500 Franken pro Jahr). Trotzdem sind mit dem Assistenzbudget die Kosten für die Hilfe und Betreuung insgesamt deutlich gestiegen. Grund sind die Mehrkosten für die Personen, welche schon vor dem Projekt zu Hause wohnten und weitgehend unentgeltlich betreut wurden (Erhöhung um durchschnittlich 35'000 bis 40'000 Franken pro Person und Jahr). Diese Erhöhung entspricht zu einem Grossteil dem Ausmass bisher unbezahlt geleisteter Hilfe von Angehörigen. Insgesamt betragen die Mehrkosten durchschnittlich 30'000 Franken pro Person und Jahr. Auch wenn die Einsparungen aufgrund vermiedener Heimeintritte mitberücksichtigt werden verbleiben deutliche Mehrkosten.

‚ Im Pilotversuch gab es zu wenig Einsparungen im Heimbereich durch Heimaustritte und vermiedene Heimeintritte, um die – erwarteten – Mehrkosten für die schon vor dem Projekt zu Hause wohnenden Teilnehmenden zu kompensieren. Entgegen der ursprünglichen Erwartung vor Beginn des Pilotversuchs kann deshalb ein Assistenzbudget, wie es im Pilotversuch getestet wurde, nicht kostenneutral umgesetzt werden. Für eine kostenneutrale Umsetzung braucht es also Anpassungen.

1.2 Handlungsbedarf

1.2.1 Beitrag zur finanziellen Konsolidierung der IV

16 Aktueller IV-Finanzhaushalt

Gemäss den aktuellen Prognosen für den IV-Finanzhaushalt kann die jährliche Rechnung der IV mit den eingeleiteten Systemanpassungen, der 5. IV-Revision und der Zusatzfinanzierung ab dem Jahr 2011 ausgeglichen werden. Allerdings ist ab dem Jahr 2018, nach Auslaufen der Zusatzfinanzierung und dem Wegfallen von zusätzlichen MWST-Einnahmen erneut mit einem jährlichen Defizit von ca.

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1,1 Milliarden Franken zu rechnen, sofern bis zu diesem Zeitpunkt keine oder nur unzureichende zusätzliche Massnahmen wirksam sind. Weitere Reformmassnahmen erweisen sich deshalb trotz der aufgezeigten positiven Entwicklungen und der eingeleiteten Systemanpassungen als unumgänglich. Dies umso mehr, als Einsparungen in der IV mit dem heutigen Finanzierungsmechanismus nicht voll der IV zugute kommen: Aktuell sind die Bundesbeiträge an die IV in Prozent der laufenden Ausgaben definiert. Für jeden Franken, den die IV ausgibt, erhält sie von der öffentlichen Hand knapp 38 Rappen. Wenn die IV nun ihre Ausgaben um einen Franken senkt, so nimmt sie auch 38 Rappen weniger ein. Die Einsparung eines Frankens entlastet die IV unter dem Strich somit nur um 62 Rappen. Anders ausgedrückt: Damit das Defizit von 1,1 Milliarden Franken pro Jahr verschwindet, müssen nicht nur 1,1 Milliarden sondern rund 1,7 Milliarden Franken eingespart werden.

15 Kosten der Allgemeinheit = Hilflosenentschädigung der IV, Ergänzungsleistungen, Betriebsbeiträge an Institutionen, Beiträge an Spitex. 16 Finanzhaushalt, vgl. Anhang 1 17 Im Jahr 2018 fällt noch eine einmalige Restzahlung der MWST von 254 Millionen Franken an, die sich aus der nachschüssigen Zahlung der MWST ergibt.