Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/75: Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, erstes Massnahmenpaket · 109 Seiten
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Damit können sie Personen beauftragen und bezahlen, welche sie unterstützen sollen (Assistenzpersonen). Da es sich um einfache Hilfeleistungen im Alltag handelt und nicht um medizinische Behandlungen, können diese auch von Personen ohne medizinische oder pflegerische Ausbildung erbracht werden. Assistenzmodelle beziehen sich auf den privaten Wohnbereich und den Arbeitsbereich, jedoch nicht auf den institutionellen Bereich (Heime, Werk- und Tagesstätten).
Der Begriff „Assistenz“ wurde gewählt, um schon über die Wortwahl selbstbestimmte von fremdbestimmter Behindertenhilfe abzugrenzen. Die ursprünglich neutralen Worte „Betreuung“, „Versorgung“ und „Pflege“ sind für Menschen mit Behinderung oft gleichbedeutend mit Fremdbestimmung und Bevormundung. Das Wort „Assistent“ heisst soviel wie „Beisteher, Helfer“, "assistieren" bedeutet „jemandem nach dessen Anweisungen zur Hand gehen“.
Mit Assistenzmodellen werden den Menschen mit einer Behinderung zentrale Kompetenzen übertragen:
Finanzkompetenz: sie bezahlen die Assistenzpersonen selbst und bestimmen damit in eigener Verantwortung über den Einsatz der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel.
Personalkompetenz: sie wählen ihre Assistenzpersonen selber aus und schliessen Verträge ab.
Organisationskompetenz: sie kümmern sich selbst um einen möglichst reibungslosen Ablauf des Einsatzes ihrer Assistenzpersonen, entscheiden über Zeitpunkt, Art und Umfang der Aufgaben.
Anleitungskompetenz: sie geben den Assistenzpersonen alle Arbeitsanweisungen, da sie selbst am besten wissen, in welchen Bereichen Assistenz nötig ist und wie diese aussehen soll.
Die ersten Assistenzmodelle wurden in den USA, Grossbritannien und Schweden eingeführt. Erfahrungen mit Assistenzmodellen bestehen aber auch in den Niederlanden, in Deutschland und in Österreich. Die Implementierung von Assistenzmodellen ist dabei in unterschiedlicher Weise erfolgt und wird mit variablen Bezeichnungen versehen, wie zum Beispiel "consumer direction", "direct payment", "personal assistance services" oder "Persönliches Budget". Es ist festzustellen, dass es kein einheitliches und definitives Modell gibt, vielmehr existieren erhebliche Unterschiede in Bezug auf Leistungshöhe und Zielgruppe, und in allen Ländern werden regelmässig Modellanpassungen vorgenommen. Trotz aller Vielfalt ist als gemeinsame Tendenz auszumachen, dass die Betroffenen die Wahlmöglichkeiten in der Hilfeversorgung, welche sie aufgrund der zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel erhalten, durchwegs positiv beurteilen. Verbesserungen sind insbesondere in der Lebensqualität und in der Partizipation an zentralen Lebensbereichen wie soziale Beziehungen, Mobilität sowie Freizeit
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eingetreten .
Durchführung des Pilotversuchs Assistenzbudget
Bereits im Rahmen der 4. IV-Revision wurden Massnahmen in Richtung eines Assistenzmodells diskutiert. Da die Auswirkungen einer solchen neuen Leistung als zu ungewiss beurteilt wurden, beschloss das Parlament, vorläufig kein Assis-
10 Vgl. Baumgartner et al. 2007.