Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/75: Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, erstes Massnahmenpaket · 109 Seiten
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tenzmodell einzuführen. Stattdessen wurden die Ansätze der Hilflosenentschädigung für zu Hause wohnende Personen verdoppelt und der Bundesrat wurde beauftragt, einen oder mehrere Pilotversuche zu veranlassen, „in denen Erfahrungen mit Massnahmen gesammelt werden, die eine eigenverantwortliche und selbstbestimmte Lebensführung von Versicherten mit einem Bedarf an Pflege und Betreuung stärken. Dabei sollen namentlich die Höhe der Hilflosenentschädigung nach dem Ausmass der Hilflosigkeit abgestuft und diese personenbezogen ausgerichtet werden sowie die Wahlfreiheit in den zentralen Lebensbereichen erleichtert werden. Die Entschädigung soll sich aus einer angemessenen Hilflosenentschädigung und einem persönlichen Hilflosenbudget zusammensetzen, das in einem vernünftigen Verhältnis zu den Heimkosten steht.“11.
Am 10. Juni 2005 hat der Bundesrat die Durchführung des Pilotversuchs Assistenzbudget beschlossen und die dazu erforderliche Verordnung über den Pilotversuch Assistenzbudget12 in Kraft gesetzt. Der Pilotversuch wird seit 1. Januar 2006 unter der Leitung des Bundesamtes für Sozialversicherungen mit 250 Teilnehmenden in den drei Pilotkantonen Basel-Stadt, St. Gallen und Wallis durchgeführt. Teilnahmeberechtigt sind minderjährige und erwachsene Personen jeglicher Behinderungsart mit einer Hilflosenentschädigung der Invalidenversicherung, welche während des Projektes ausserhalb eines Heimes wohnen. Sie erhalten statt der pauschalen Hilflosenentschädigung ein individuell berechnetes Assistenzbudget. Damit können sie die benötigte Hilfe bei Personen oder Organisationen ihrer Wahl einkaufen.
11 Schlussbestimmungen Buchstabe b zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG) vom 21. März 2003 (4. IV-Revision.