Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/75: Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, erstes Massnahmenpaket · 109 Seiten
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Nachhaltiger Sanierungsplan der IV in drei Phasen
Um die Ausgaben der Versicherung weiter zu senken, wurde ein ausgewogener Sanierungsplan beschlossen: Dieser umfasst drei zentrale Schritte: Die 5. IV-Revision, die IV-Zusatzfinanzierung und die 6. IV-Revision. Ziel des Sanierungsplans ist die Beseitigung des Defizits und eine ausgeglichene Rechnung der IV ab 2018. Mit den drei aufeinander abgestimmten Gesetzesrevisionen (5. IV-Revision, Zusatzfinanzierung, 6. IV-Revision) liegt ein Sanierungsplan vor, der ab dem Jahr 2018 ein nachhaltig ausgeglichenes Ergebnis der Jahresrechnung der IV sicherstellt.
Jahresergebnis der IV (in Millionen Franken)
zu Preisen von 2009
1'000
Ausgeglichene Rechnung
0
-1'000
-2'000
-3'000
-4'000
31.12.2001 31.12.2005 31.12.2009 31.12.2013 31.12.2017
Ohne Sanierungsplan - Stand Botschaft 5.Revision
Sanierungsplan, Schritt 1: 5.Revision (inkl. 4.Revision)
Sanierungsplan, Schritt 2: IV-Zusatzfinanzierung
Sanierungsplan, Schritt 3: 6.Revision
1. Schritt: 5. IV-Revision
Seit Anfang 2008 ist die 5. IV-Revision in Kraft. Ziel dieser Systemanpassung ist es, das jährliche Defizit der IV zu stabilisieren und die steigende Verschuldung zu bremsen. Erreicht wird dies durch eine Senkung der Neurentenzahlen dank verstärkten Eingliederungsbemühungen und durch gezielte Sparmassnahmen. Die Ausgaben werden im Zeitraum von 2008 bis 2026 um jährlich durchschnittlich 500 Millionen Franken gesenkt.
2. Schritt: IV-Zusatzfinanzierung
Das Parlament hat am 13. Juni 2008 zwei Vorlagen zur IV-Zusatzfinanzierung verabschiedet (befristete proportionale MWST-Erhöhung, Errichtung eigenständiger IV-Ausgleichsfonds, ausgestattet mit 5 Milliarden Franken Startkapital sowie Übernahme der Schuldzinsen durch den Bund). Hauptelement ist eine Korrektur auf der Einnahmenseite, welche die "Blutung" des Sozialwerks vorübergehend stoppt und damit die Substanz der 1. Säule insgesamt sichert, so dass weitere langfristige und sozial vertretbare Sanierungsmassnahmen vorbereitet und umgesetzt werden können.