Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/75: Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, erstes Massnahmenpaket · 109 Seiten
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1.3 Die beantragte Neuregelung
1.3.1 Beitrag zur finanziellen Konsolidierung der IV
1.3.1.1 Eingliederungsorientierte Rentenrevision
Ausgangslage und Zielsetzung
Mit der 5. IV-Revision wurde der Wandel der IV zur Eingliederungsversicherung erfolgreich eingeleitet. Personen mit gesundheitlichen Problemen werden früher erfasst und die Chancen zur Erhaltung der Arbeitsmarktfähigkeit sowie die Integration von potenziell invaliditätsgefährdeten Menschen werden verbessert. Damit kann die Zunahme der Neurenten gesenkt werden.
Auch die Betrugsbekämpfung wurde mit der im Rahmen der 5. IV-Revision neu geschaffenen gesetzlichen Grundlage seit dem 1. Januar 2008 aktiv angegangen. Neu kann gegen Personen, die unter dringendem Betrugsverdacht stehen, verdeckt ermittelt werden.
Während sich bisherige Massnahmen in der IV auf eine Reduktion bzw. die Vermeidung von Neurenten konzentriert haben und damit eine Korrektur in Bezug auf die Neurenten stattgefunden hat, ist dies beim Rentenbestand bisher nicht erfolgt. Vielmehr werden einmal gesprochene Renten i.d.R. auf unbefristete Zeit weiter ausgerichtet20 und Wiedereingliederungen sind selten (weniger als 1 Prozent des Rentenbestands). Diesbezüglich besteht ein grosses ungenutztes Potenzial, wie auch ein Bericht der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zu den IV-Systemen in der Schweiz, Norwegen und Polen feststellt: "Eine weitere Herausforderung für eine erfolgreiche Invaliditätspolitik liegt darin, Wege zu finden, um Abgänge aus Invaliditätsleistungen zu verstärken und die Leistungsempfänger vermehrt in den Arbeitsmarkt zurückzuführen."21
Die eingliederungsorientierte Rentenrevision bezweckt, den Rentenbestand um rund 5 Prozent (bezogen auf das Jahr 2008) zu reduzieren. Um dieses Ziel zu erreichen, wird die Wiedereingliederung von Personen mit Eingliederungspotenzial aktiv gefördert.
Förderung der Wiedereingliederung von Personen mit Eingliederungspoten-
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Das Rentenrevisionsverfahren soll im Vergleich zu heute differenzierter ausgestaltet werden und insbesondere stärker bezogen auf die persönliche Situation der Rentenbezügerinnen und -bezüger erfolgen. Das Ziel einer Wiedereingliederung von Personen mit einem Eingliederungspotenzial steht dabei an oberster Stelle. Diese sollen aktiv und mit entsprechender Unterstützung (Beratung, Begleitung, Massnahmen) auf eine Wiedereingliederung vorbereitet werden.
Der Gedanke der Wiedereingliederung soll auch bei Personen, denen erstmals eine Rente zugesprochen wird, vermehrt zum Tragen kommen: So soll künftig bereits im Zeitpunkt der Berentung ein auf den konkreten Fall bezogener Revisionszeitpunkt festgelegt und die Rentenbezügerinnen und -bezüger während der
20 Ausgenommen Abgänge durch Übergang in die AHV, durch Tod oder durch andere Gründe 21 OECD 2006, Krankheit, Invalidität und Arbeit: Hemmnisse abbauen, Norwegen, Polen und Schweiz, S.16