Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/75: Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, erstes Massnahmenpaket · 109 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 61Fedlex · Erläuternder Bericht
fähigkeit schwer eingeschränkt sind und deshalb keine Selbstbestimmung und Eigenverantwortung übernehmen können. In diesen Fällen würde der Assistenzbeitrag kaum einen Beitrag zur Zielsetzung leisten, sondern allgemein das Wohnen zu Hause fördern.
Die Zielgruppe würde von 20'000 auf 38'000 Personen steigen (zusätzlich 10'000 Erwachsene mit eingeschränkter Urteilsfähigkeit und 8'000 Minderjährige). Dies entspricht einer Zunahme um 90 Prozent. Gleiche Leistungen und Nachfragequote wie bei handlungsfähigen Personen angenommen, würde dies zu einer Kostenerhöhung um etwa 44 Millionen Franken auf über 90 Millionen Franken pro Jahr führen. Um Kostenneutralität einhalten zu können, müssten deshalb innerhalb der IV Leistungen im gleichen Umfang gestrichen werden. Da mit der Ausweitung der Zielgruppe auch die Entlastungen der Kantone und Gemeinden im Heimbereich ansteigen würden, wäre damit die vollständige Streichung der Hilflosenentschädigung im Heim verbunden.
Assistenzbeitrag mit freier Wahl der Leistungserbringer: Ein Einbezug einer Entschädigung von Familienangehörigen führt dazu, dass die Zahl der Bezügerinnen und Bezüger ein Mehrfaches betragen würde, weil heute viele Menschen mit einer Behinderung oft Hilfe von ihren Angehörigen erhalten und für diese Leistungen einen Assistenzbeitrag beantragen werden. Auch würde der gesamte Bedarf an Hilfe in Rechnung gestellt und müsste finanziell entschädigt werden. Dadurch entstünde ein grosser Mitnahmeeffekt, indem bereits vorher erbrachte Hilfeleistungen von Angehörigen neu mit einem Assistenzbeitrag entschädigt würden. Zudem wäre fraglich, ob sich die Betreuungssituation der Menschen mit einer Behinderung tatsächlich verbessert.
Der Einbezug von Organisationen steht in Widerspruch zur Zielsetzung des Assistenzbeitrags, eine Alternative zu den bisherigen Angeboten (institutionelle Anbieter und Angehörige) zu schaffen und Eigenverantwortung zu übernehmen. Abgrenzungen zum heutigen System wären schwierig und die Subventionen müssen entsprechend angepasst werden. Im Rahmen der Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten durch die EL besteht die Möglichkeit, den Bedarf an Hilfe durch Organisationen abzudecken. Der Assistenzbeitrag soll dort wirken, wo heute eine Lücke besteht, nämlich bei der Direktanstellung von Privatpersonen. Auch würde der Druck auf eine Erhöhung der Tarife rasch zunehmen, weil mit 30 Franken keine Overheadkosten der Organisationen mitfinanziert werden können.
Ausserdem ermöglicht das vorgeschlagene Assistenzmodell, im Rahmen der Hilflosenentschädigung (maximal 1'824 Franken pro Monat) Organisationen oder Familienangehörige zu entschädigen. Bei einer freien Wahl der Leistungserbringer würden Mehrkosten zulasten der IV von 80- 100 Millionen Franken pro Jahr entstehen, in Kombination mit der Erweiterung der Zielgruppe auf alle Bezügerinnen und Bezüger einer Hilflosenentschädigung sogar 140-170 Millionen Franken.
Assistenzbeitrag mit stark reduzierten Leistungen: Zwar könnten durch eine generelle massive Reduktion der Leistungen pro Bezügerin resp. Bezüger die Ausgaben gesenkt werden, gleichzeitig aber würden die Entlas-