Anhang Bericht

Vernehmlassung 2008/85: Verordnungen zur Revision der Erlasse über den öffentlichen Verkehr (RöVE) · 142 Seiten

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Anhang (Art. 12 Abs. 2) I

Alle Konzessionsgesuche müssen enthalten:

a. Namen, Vornamen und Wohnadresse oder Firma, Sitz und Adresse der Gesuchstellerin oder des Gesuchstellers;

b. einen Auszug aus dem Handelsregister;

c. die Begründung des Gesuches, insbesondere Angaben über die Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit der beantragten Transportleistung;

d. die vorgesehenen Linien mit Bezeichnung der Haltestellen und Angabe der Entfernungen;

e. eine topografische Karte, auf der Linie und Haltestellen eingezeichnet sind;

f. Angaben, ob die Fahrten ganzjährig oder nur während einer bestimmten Zeitspanne des Jahres geführt werden und ob sie unter bestimmten Bedingungen ausfallen können;

g. den Zeitpunkt der vorgesehenen Betriebsaufnahme;

h. die gewünschte Konzessionsdauer;

i. den Fahrplan und den Tarif;

j. für Linien des nicht abgeltungsberechtigten Personenverkehrs eine Planrechnung mit der Angabe, wer allfällige Fehlbeträge deckt;

k. die Eigentumsverhältnisse bei den Fahrzeugen und die Betriebszugehörigkeit des Fahrpersonals;

l. Angaben, wie weit die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt sind;

m. bei Konzessionen für Transfers von Fluggästen: das schriftliche Einverständnis der berührten Eigentümerinnen und Eigentümer für die Benutzung der bedienten Haltestellen.

II

Konzessionsgesuche für Busse müssen zusätzlich zu Ziffer I enthalten:

a. Marke, Typ, Jahrgang und Platzzahl der zum Einsatz vorgesehenen Kurs- und Ersatzfahrzeuge sowie Personenanhänger, soweit sie nicht bereits im konzessionierten Verkehr eingesetzt werden;

b. eine Kopie der Zulassungsbewilligung als Strassentransportunternehmen.

III

Konzessionsgesuche für Trolleybusse müssen zusätzlich zu Ziffer I enthalten: