Anhang Bericht
Vernehmlassung 2008/85: Verordnungen zur Revision der Erlasse über den öffentlichen Verkehr (RöVE) · 142 Seiten
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a. einen technischen Bericht, der insbesondere Angaben enthält über die Art der festen elektrischen Anlagen und der Fahrzeuge;
b. die Typenzeichnungen der Fahrzeuge;
c. einen Nachweis, dass die zuständigen Behörden in den berührten Kantonen die Beanspruchung der öffentlichen Strassen durch die elektrischen Anlagen bewilligt haben.
IV
Konzessionsgesuche für die Schifffahrt müssen zusätzlich zu Ziffer I Angaben über die Schiffe, deren Bezeichnung und technischen Daten sowie deren Tragfähigkeit enthalten.
V
Konzessionsgesuche für Eisenbahnen müssen zusätzlich zu Ziffer I enthalten:
a. den Nachweis des Rechts zur Benützung der Eisenbahninfrastruktur nach Artikel 5 des Eisenbahngesetzes vom 20. Dezember 19571 oder nach Artikel 3 der Eisenbahn-Netzzugangsverordnung vom 25. November 19982
b. den Umsatzanteil, den das Unternehmen als Deckungsbeitrag nach Artikel 20 Absatz 2 Buchstabe b der Eisenbahn-Netzzugangsverordnung vom 25. November 1998, zu zahlen bereit ist.
VI
1. Gesuche um eidgenössische Bewilligungen müssen enthalten:
a. Namen, Vornamen und Wohnadresse oder Firma, Sitz und Adresse der Gesuchstellerin oder des Gesuchstellers sowie sämtlicher Kooperationspartner und Unterauftragnehmer;
b. die gewünschte Gültigkeitsdauer der Bewilligung oder den Termin der Durchführung des Verkehrsdienstes;
c. die Strecke des Verkehrsdienstes;
d. die Dauer des Verkehrsdienstes;
e. die Häufigkeit des Verkehrsdienstes;
f. den Fahrplan;
g. ein Haltestellenverzeichnis mit der genauen Anschrift oder eindeutigen Bezeichnung der Haltestellen;
h. die Fahrpreistabelle;
i. eine Kopie der Zulassungsbewilligung sämtlicher beteiligten Unternehmen;