Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/85: Verordnungen zur Revision der Erlasse über den öffentlichen Verkehr (RöVE) · 12 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: 151/2009-09-30/185

3.8 Verordnung über den Einsatz und die Aufgaben konzessionierter Transportunternehmen in besonderen und ausserordentlichen Lagen

Es gingen ein paar Forderungen ein bezüglich Präzisierung einzelner Artikel.

3.9 Sammelverordnung RöVE:

3.9.1 Verordnung über den Bau und Betrieb der Eisenbahnen (EBV)

Die Transportunternehmen weisen darauf hin, dass die gewünschten streckenbezogenen Daten aus Anhang 3 (Art. 12b Abs. 1) zum Zweck der Verkehrsplanung je nachdem für die Transportunternehmen einen grossen Mehraufwand bedeuten. Dementsprechend fordern sie eine Harmonisierung zwischen den gewünschten Daten des Zolls und dem BAV bzw. BfS.

3.9.2 Netzzugangsverordnung (NZV)

Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Sicherheitsbescheinigung wird begrüsst. Beim Kontrollrecht der Infrastrukturbetreiber (Art. 24) besteht noch Anpassungsbedarf und die Transportunternehmen wünschen, dass die Ergebnisse der Arbeitsgruppe zwischen BAV, SBB und BLS in die Rechtssetzung mit einfliessen.

3.9.3 Verordnung über die Arbeit in Unternehmen des öffentlichen Verkehrs (AZGV)

Die Einführung und Umsetzung der Jahresarbeitszeit wird grundsätzlich in den Rückmeldungen begrüsst. Es wird aber von einigen beantragt, dass die Periode 12 Monate umfassen soll. Zusätzlich soll der Artikel 25 Abs. 1 über die Nachtarbeitsregelung beim Sonderschutz der Jugendlichen nicht aufgehoben werden.

3.9.4 Verordnung über die Zulassung als Strassentransportunternehmen im Personen- und Güterverkehr (STUV)

Es gingen keine Bemerkungen zu den Anpassungen der STUV ein.