Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/85: Verordnungen zur Revision der Erlasse über den öffentlichen Verkehr (RöVE) · 12 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: 151/2009-09-30/185
3.3 Verordnung über die Videoüberwachung im öffentlichen Verkehr (VüV-öV)
Bei vielen der eingegangenen Stellungnahmen stellte sich die Frage, in welchem Rahmen der Bund die Kompetenz besitzt, formelles Datenschutzrecht für das Datenbearbeiten durch kantonales und kommunales Recht zu erlassen. Zudem sehen einige Kreise es als unverhältnismässig an, den überwachten Orten den Zweck der Videoüberwachung und deren Rechtsgrundlage angeben zu müssen (Art. 3 Abs. 2). Ein Grossteil der Kreise wünscht, dass die Frist für die Auswertung der Aufzeichnungen auf 3 Arbeitstage erweitert wird. Und zusätzlich soll nicht nur festgehalten werden, dass die Aufzeichnungen nach 100 Tagen zu vernichten sind, sondern auch eine Mindestdauer der Aufbewahrung. Zudem soll die Fahrgastzählung zu Zwecken der Sicherheit des Betriebs ermöglicht werden.
3.4 Verordnung über die Personenbeförderung (VPB)
Grundsätzlich waren die Rückmeldungen zu der Totalrevision der VPB positiv. Die neue Struktur, wie auch die grössere Liberalisierung wurde geschätzt.
3.4.1 Personenbeförderung mit Bewilligungspflicht
Einige Kantone sind der Ansicht, dass auf die Ausstellung von kantonalen Bewilligungen gemäss Art. 7 ganz zu verzichten ist. Andererseits werden die kantonalen Bewilligungen begrüsst.
3.4.2 Ausnahme vom Personenbeförderungsregal
In vielen Rückmeldungen wird begrüsst, dass neu Fahrten mit Fahrzeugen für ≤ 9 Personen inkl. Fahrer vom Personenbeförderungsregal ausgenommen werden, weil somit eine Vereinfachung und Liberalisierung ermöglicht wird.
3.4.3 Konzessionen und Bewilligungen für Gebiete
Das Instrument der Gebietskonzession hat sich bewährt. Jedoch finden einige Stellungnahmen, dass die Beschränkung auf Sammelfahrten und Fahrten auf Verlangen zu eng definiert ist.