Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/85: Verordnungen zur Revision der Erlasse über den öffentlichen Verkehr (RöVE) · 12 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: 151/2009-09-30/185

3.4.10 Velobeförderung

Zusätzlich besteht der Wunsch, dass ein Artikel zur Velobeförderung aufgenommen wird, wonach die Transportunternehmen einen Velo-Selbstverlad anbieten müssen, sofern dies betrieblich möglich und wirtschaftlich vertretbar ist.

3.4.11 Datenbearbeitung durch das BAV

Einerseits wird begrüsst, dass das BAV Daten, die zum Zweck der Verkehrsplanung bei Transportunternehmen erhoben werden, für die Studien auch an Ämter der Kantone weitergegeben werden können. Andererseits wird darauf hingewiesen, dass die Verhältnismässigkeit gewahrt werden muss. Im speziellen für kleinere TU sollten Ausnahmen möglich sein.

3.5 Verordnung über die Abgeltungen des regionalen Personenverkehrs (ARPV)

Die eingegangenen Stellungnahmen lassen zusammenfassend den Schluss zu, dass diese Verordnung gesamthaft sehr unterschiedlich aufgenommen worden ist. Grob kann gesagt werden, dass bei einzelnen Artikeln klare Positionierungen von Kantonen (Bestellern) gegenüber den Transportunternehmen und andererseits die Perspektive der Vertreter des Individualverkehrs gegenüber der Schienenperspektive bestehen.

3.5.1 Abgeltungsvoraussetzungen und Angebote im regionalen Personenverkehr (Art. 6-10)

Die Abgeltungsvoraussetzungen und auch das Angebot im regionalen Personenverkehr erlangten ein grosses Interesse bei den Rückmeldungen. Die neu eingeführte Berücksichtigung einer minimalen Wirtschaftlichkeit wurde von einigen Kreisen begrüsst und unterstützt. Ein Grossteil der Rückmeldungen befürchtete jedoch im Hinblick auf den Umfang des bestellten Angebots eine Verschlechterung der Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr in ländlichen Regionen. Auch die Berücksichtigung der Qualität der Angebote wurde von einem Grossteil begrüsst. Jedoch merkten die Transportunternehmen an, dass die Beschaffung und Bearbeitung der für die Qualitätsmessung nötigen Daten von grossem Aufwand für die Transportunternehmen sind und sie daher miteingebunden werden müssen.

3.5.2 Bestellverfahren

Das im PBG Art. 31 festgelegte Bestellverfahren von neu zwei Jahren wurde in der Anhörung rege diskutiert. Die Transportunternehmen, welche dazu Stellung genommen haben, begrüssen diesen neu