Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/93: Ratifikation des Übereinkommens vom 30. Mai 2008 über Streumunition und Änderung des Kriegsmaterialgesetzes vom 13. Dezember 1996, Erläuternder Bericht für das Vernehmlassungsverfahren · 8 Seiten
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Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA
Bern,
Genehmigung des Übereinkommens über Streumunition vom 30. Mai 2008 und Änderung des Kriegsmaterialgesetzes vom 13. Dezember 1996
Bericht über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens
1. Ausgangslage
Das Übereinkommen über Streumunition (Convention on Cluster Munitions, CCM, nachfolgend das „Übereinkommen“) wurde am 30. Mai 2008 durch die internationale Konferenz von Dublin verabschiedet. Gestützt auf den Beschluss des Bundesrats vom 10. September 2008 unterzeichnete die Schweiz das Übereinkommen am 3. Dezember 2008 in Oslo.
Das Übereinkommen sieht ein umfassendes Verbot der Verwendung, Entwicklung und Produktion sowie des Erwerbs, des Transfers und der Lagerung von Streumunition vor und untersagt auch jede Handlung zur Unterstützung oder Förderung dieser Tätigkeiten.
Das Übereinkommen ist am 1. August 2010 in Kraft getreten. Bis heute (Stand 12. Mai 2011) wurde das Übereinkommen von 108 Staaten unterzeichnet und von 57 ratifiziert.
Mit der Ratifikation des Übereinkommens geht auch eine Revision des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 1996 über das Kriegsmaterial (Kriegsmaterialgesetz, KMG) einher. Kapitel 2 dieses Gesetz soll um einen Artikel 8bis ergänzt werden, der Streumunition verbietet, sowie um einen Artikel 35bis mit den entsprechenden Strafbestimmungen. Damit werden auf innerstaatlicher Ebene die Voraussetzungen für einen Beitritt der Schweiz zum Übereinkommen über Streumunition erfüllt.
Auch die Schweizer Armee besitzt Bestände von Artilleriemunition, die unter das Verbot des Übereinkommens fallen. Dies betrifft die Streumunition vom Typ KaG 88, KaG 88/99, KaG 90 und KaG 98. Mit der Ratifikation des Übereinkommens verpflichtet sich die Schweiz, diese Bestände innerhalb von acht Jahren zu vernichten.
Mit Beschluss vom 17. November 2010 beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten eine Vernehmlassung durchzuführen. Diese lief bis am 25. Februar 2011.
2. Kurze Zusammenfassung des Ergebnisberichts
Die grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer begrüsst die Ratifikation des Übereinkommens. Von 59 Stellungnahmen sprachen sich 46 für eine Ratifikation aus, 4 machen einen Vorbehalt geltend und 9 lehnen eine Ratifikation ab. Vier Teilnehmer erklärten auf eine Stellungnahme oder Teilnahme an der Vernehmlassung zu verzichten.
Mit Ausnahme des Kantons Schwyz, der auf eine Stellungnahme verzichtete, begrüssten sämtliche Kantone die vorgeschlagene Ratifikation des Übereinkommens und die Änderung des Kriegsmaterialgesetzes.