Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/93: Ratifikation des Übereinkommens vom 30. Mai 2008 über Streumunition und Änderung des Kriegsmaterialgesetzes vom 13. Dezember 1996, Erläuternder Bericht für das Vernehmlassungsverfahren · 8 Seiten

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3.2 Hauptanliegen der Vernehmlassungsteilnehmer

Angesichts der dramatischen Auswirkungen dieser Waffen auf die Zivilbevölkerung unterstützen die meisten Vernehmlassungsteilnehmer die Ratifikation des Übereinkommens über Streumunition und betrachten sie als einen wesentlichen Schritt in der humanitären Tradition der Schweiz.

In ihrer Stellungnahme haben verschiedene Vernehmlassungsteilnehmer (ZG, Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SP), Die Grünen, Stiftung Terre des hommes, Schweizerischer Friedensrat) ausdrücklich verlangt, dass das Übereinkommen so rasch wie möglich ratifiziert wird. Ausserdem ruft die Christlich-soziale Partei die Schweiz dazu auf, sich für die Universalisierung des Übereinkommens einzusetzen.

Während sich die meisten Vernehmlassungsteilnehmer einig sind, dass Streumunition für die Schweizer Armee in ihrem heutigen sicherheitspolitischen Umfeld keine Vorteile bietet, sehen einige Verbände, vor allem solche mit Verbindungen zur Armee mit Verweis auf den Verteidigungsauftrag der Armee in dieser Waffe nach wie vor ein unverzichtbares Mittel. Dies gilt insbesondere für die folgenden Vernehmlassungsteilnehmer: SVP, SVP Zug, Chambre Vaudoise des Arts et Métiers, Centre Patronal, Schweizerische Offiziersgesellschaft (SOG), Offiziersgesellschaft des Kantons St. Gallen, Schweizerische Offiziersgesellschaft der Artillerie (SOGART), Gruppe Giardino, Arbeitsgemeinschaft für eine wirksame und friedenssichernde Milizarmee (AWM), Verein Sicherheitspolitik und Wehrwissenschaft.

In diesem Sinne sind die FDP und der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) zwar für die Ratifikation des Übereinkommens, vertreten aber die Auffassung, dass ein Verbot die Verteidigungskapazität der Schweizer Armee schwächen würde. Zudem ist die FDP der Auffassung, dass die internationale Gemeinschaft beim Einsatz von Streumunition durch die Schweizer Armee nicht gefährdet wäre, da diese als Verteidigungsarmee Streumunition nur auf ihrem eigenen Hoheitsgebiet einsetzen würde. Die FDP macht insbesondere geltend, dass zum Einsatz der Streumunition noch keine valable Alternative gefunden worden sei.

Aber nicht alle militärnahen Organisationen sind gegen die Ratifikation des Übereinkommens; der Schweizerische Feldweibelverband unterstützt aus Gründen der europäischen Sicherheitspolitik die Ratifikation. Zudem ist er der Auffassung, dass der Einsatz dieses Waffentyps auf einem so dicht besiedelten Gebiet wie der Schweiz nicht in Frage kommen kann.

Das Interesse der Vernehmlassungsteilnehmer konzentrierte sich im Wesentlichen auf das Verbot der Finanzierung von Streumunition und anderer verbotener Waffen (nachstehend Kap. 3.2.1.2) und die Vernichtung der Lagerbestände (nachstehend 3.2.2).

3.2.1 Änderung des Kriegsmaterialgesetzes vom 13. Dezember 1996

3.2.1.1 Einführung eines neuen Art. 8bis und eines Art. 35bis KMG

Handicap International, Terre des hommes, Humanrights.ch/MERS Menschenrechte Schweiz und Schweizerischer Friedensrat wiesen darauf hin, dass der Wortlaut des Verbots in Artikel 1 des Übereinkommens nur teilweise in den Entwurf zur Änderung des KMG übernommen wurde.

Die Organisationen weisen darauf hin, dass die Begriffe «unterstützen» und «ermutigen» in Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe c CCM in Artikel 8bis KMG aufgenommen werden müssten. Zudem sind mit Ausnahme des Schweizerischen Friedensrats alle diese Organisationen der Auffassung, dass Artikel 8bis Absatz 1 Buchstabe a KMG das Verbot, Streumunition «einzusetzen», aus Artikel 1 Ziffer 1 Buchstabe a CCM übernehmen sollte.