Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/93: Ratifikation des Übereinkommens vom 30. Mai 2008 über Streumunition und Änderung des Kriegsmaterialgesetzes vom 13. Dezember 1996, Erläuternder Bericht für das Vernehmlassungsverfahren · 8 Seiten
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für die dritte Variante nur die Christlich-soziale Partei (CSP).
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund ist der Auffassung, dass die Lagerbestände in der Schweiz vernichtet werden sollten, bezieht aber nicht für die erste oder dritte Variante Stellung.
Die Grünen, Amnesty International und die Schweizer Sektion der Internationalen Juristenkommission sind der Meinung, dass es Sache des Bundesrats ist zu entscheiden, wie die Lagerbestände vernichtet werden sollen, und erinnern daran, dass die Vernichtung sämtliche Vorgaben von Artikel 3 CCM erfüllen muss.
Folgende Organisationen sind gegen die Vernichtung der Lagerbestände, da sie insbesondere der Auffassung sind, dass die daraus erwachsenden Kosten zu hoch sind:
Schweizerische Volkspartei (SVP), SVP Zug, Schweizerische Offiziersgesellschaft (SOG), Offiziersgesellschaft des Kantons St. Gallen, Schweizerische Offiziersgesellschaft der Artillerie (SOGART).
Der Schweizerische Feldweibelverband (SFwV) ist der Meinung, dass das Verfalldatum der Streumunition (Panzerhaubitze M 109) auf jeden Fall vor Ablauf der achtjährigen Frist des Übereinkommens erreicht sein wird.
Die Arbeitsgemeinschaft für eine wirksame und friedenssichernde Milizarmee (AWM) und der Verein Sicherheitspolitik und Wehrwissenschaft sind gegen die Ratifikation, schlagen dem Bundesrat aber im Falle einer Ratifikation subsidiär vor, einen Vorbehalt anzubringen, der es der Schweiz erlaubt, ihre Lagerbestände erst nach dem Erreichen des jeweiligen Verfalldatums zu vernichten.
Die FDP ist der Auffassung, dass ein Ansatz mit Berücksichtigung des Verfalldatums der Munition hätte geprüft werden müssen, um die Kosten zu Lasten des Budgets des VBS zu begrenzen.
Die FDP und die Schweizerische Offiziersgesellschaft (SOG) sind der Auffassung, dass die finanziellen Auswirkungen der Vernichtung der Lagerbestände im erläuternden Bericht ungenügend dargelegt werden.
Nach Berechnungen der Schweizerischen Offiziersgesellschaft (SOG), der Schweizerischen Offiziersgesellschaft der Artillerie (SOGART) und des Schweizer Soldaten könnten sich die Kosten für die Vernichtung der Lagerbestände auf 100 Millionen Franken belaufen.
3.3 Weitere Bemerkungen
Neben den oben erwähnten Gründen spricht sich die Schweizerische Volkspartei (SVP)
auch gegen die Ratifikation aus, weil sie der Auffassung ist, dass die Kosten für Konferenzen und Treffen der Vertragsstaaten zu hoch wären.
Das GICHD hat verschiedene Einzelbemerkungen gemacht. Es ist der Auffassung, dass
es aufgrund seines Beobachtungsstatus und seines grossen Engagements im Kampf gegen Minen neben dem IKRK als Beobachter hätte erwähnt werden müssen, wie auch seine Rolle im Zusammenhang mit den Treffen und Konferenzen der Vertragsstaaten wo das Zentrum mit der Unterstützung der Arbeit der zuständigen Gremien betraut ist.
Die Schweizer Sektion der Internationalen Juristenkommission bedauert, dass es den
Vertragsstaaten gemäss Übereinkommen nicht untersagt ist, gemeinsame Operationen mit Staaten durchzuführen, die Streumunition einsetzen. Zudem bedauert sie auch, dass