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Vernehmlassung 2008/95: Teilrevision der Luftreinhalteverordnung (LRV) · 8 Seiten
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Änderung LRV Arbeitsgeräte Anhörungsexemplar vom 20. November 2009
Luftreinhalte-Verordnung (LRV)
Änderung vom …
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Luftreinhalte-Verordnung vom 16. Dezember 19851 wird wie folgt geändert:
Ersatz eines Ausdrucks
In den Artikeln 14, 19b, 27, 36, 37, 38, 39 und 39a sowie in Anhang 2 Ziffern 111 und 88 und Anhang 3 Ziffern 412 und 524 wird der Ausdruck «Bundesamt» durch «BAFU» ersetzt.
Art. 2 Abs. 6
6 Als Inverkehrbringen gilt die erstmalige entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung oder Überlassung einer Anlage. Dem Inverkehrbringen gleichgestellt ist die erste Inbetriebnahme durch den Endbenutzer.
Art. 3 Abs. 2 Bst. c
2 Für folgende Anlagen gelten ergänzende oder abweichende Anforderungen:
c. für Baumaschinen und deren Partikelfiltersysteme nach Artikel 19a, für Feuerungsanlagen nach Artikel 20 sowie für Arbeitsgeräte nach Artikel 20b: die Anforderungen nach Anhang 4.