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Vernehmlassung 2008/95: Teilrevision der Luftreinhalteverordnung (LRV) · 8 Seiten

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Änderung LRV Arbeitsgeräte Anhörungsexemplar vom 20. November 2009

Luftreinhalte-Verordnung (LRV)

Änderung vom …

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Die Luftreinhalte-Verordnung vom 16. Dezember 19851 wird wie folgt geändert:

Ersatz eines Ausdrucks

In den Artikeln 14, 19b, 27, 36, 37, 38, 39 und 39a sowie in Anhang 2 Ziffern 111 und 88 und Anhang 3 Ziffern 412 und 524 wird der Ausdruck «Bundesamt» durch «BAFU» ersetzt.

Art. 2 Abs. 6

6 Als Inverkehrbringen gilt die erstmalige entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung oder Überlassung einer Anlage. Dem Inverkehrbringen gleichgestellt ist die erste Inbetriebnahme durch den Endbenutzer.

Art. 3 Abs. 2 Bst. c

2 Für folgende Anlagen gelten ergänzende oder abweichende Anforderungen:

c. für Baumaschinen und deren Partikelfiltersysteme nach Artikel 19a, für Feuerungsanlagen nach Artikel 20 sowie für Arbeitsgeräte nach Artikel 20b: die Anforderungen nach Anhang 4.

1 SR 814.318.142.1