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Vernehmlassung 2008/95: Teilrevision der Luftreinhalteverordnung (LRV) · 8 Seiten
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Änderung LRV Arbeitsgeräte Anhörungsexemplar vom 20. November 2009
Anhang 4 (Art. 3 Abs. 2 Bst. c)
Titel
Anforderungen an Feuerungsanlagen, an Baumaschinen und deren Partikelfiltersysteme sowie an Arbeitsgeräte
Ziff. 1
Die Bestimmungen dieses Anhanges gelten für Feuerungsanlagen nach Artikel 20 Absatz 1, für Baumaschinen und deren Partikelfiltersysteme nach Artikel 19a sowie für Arbeitsgeräte nach Artikel 20b.
Ziff. 4
4 Lufthygienische Anforderungen an Arbeitsgeräte
1 Die Motoren von Arbeitsgeräten müssen die massgebenden Anforderungen an Fremdzündungsmotoren für mobile Maschinen und Geräte nach der Richtlinie 97/68/EG6 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1997 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massnahmen zur Bekämpfung der Emission von gasförmigen Schadstoffen und luftverunreinigenden Partikeln aus Verbrennungsmotoren für mobile Maschinen und Geräte einhalten.
2 Die Emissionsbegrenzungen nach Anhang 1 gelten nicht.
6 ABl. L 059 vom 27.02.1998, geändert durch die Richtlinie: - 2001/63/EG (ABl. L 227 vom 23.08.2001) - 2002/88/EG (ABl. L 35 vom 11.02.2003) - 2004//26/EG (ABl. L 225 vom 25.06.2004)