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Vernehmlassung 2008/95: Teilrevision der Luftreinhalteverordnung (LRV) · 8 Seiten
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Änderung LRV Arbeitsgeräte Anhörungsexemplar vom 20. November 2009
delsmarke oder dem Handelsnamen des Herstellers des Motors und dem Namen der Konformitätsbewertungsstelle gekennzeichnet sein.
Art. 26b Abs. 1
betrifft nur den französischen Text
[1 L'incinération des déchets provenant des forêts, des champs et des jardins ne peuvent être incinérés hors d'installations que s'ils sont assez secs pour ne causer que peu de fumée en brûlant.]
Art. 36 Abs. 1, erster Satz
1 Der Bund vollzieht die Vorschriften über die nachträgliche Kontrolle bei Baumaschinen und deren Partikelfiltersysteme, bei Feuerungsanlagen sowie bei Arbeitsgeräten (Art. 37) und über die Kontrolle der Brenn- und Treibstoffe bei der Einfuhr (Art. 38)....
Art. 37 Sachüberschrift und Abs. 1
Art. 37 Nachträgliche Kontrolle bei Baumaschinen, deren Partikel-
filtersystemen, bei Feuerungsanlagen sowie bei Arbeitsgeräten (Marktüberwachung)
1 Das BAFU kontrolliert die Einhaltung der Vorschriften über das Inverkehrbringen von Baumaschinen und deren Partikelfiltersysteme, von Feuerungsanlagen sowie von Arbeitsgeräten. Es kontrolliert insbesondere, ob die Angaben in der Konformitätserklärung zutreffen oder ob die Motoren der Arbeitsgeräte, die mit einem Genehmigungszeichen versehen sind, mit dem typengenehmigten Motor oder der typengenehmigten Motorenfamilie übereinstimmen. Es kann öffentlich-rechtliche Körperschaften und privatrechtliche Fachorganisationen mit Kontrollaufgaben betrauen.
II
Die Anhänge 2, 3, 4 und 5 werden gemäss Beilage geändert.
III
Übergangsbestimmungen zur Änderung vom…
Die Anforderungen nach Anhang 4 Ziffer 4 gelten für Arbeitsgeräte ab dem 1. Januar 2011.
IV