Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/101: Änderung des Bundesgesetzes über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen · 58 Seiten
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3.3.4 Alternative Regelungen
In materiellrechtlicher Hinsicht sind an zwei Stellen Varianten in der Vernehmlassungsunterlage aufgenommen worden. Im allgemeinen Teil wird verschiedentlich auf alternative Regelungen hingewiesen, auch in institutioneller Hinsicht.
3.3.5 Vollzugstauglichkeit
Eine der Zielsetzungen des Bundesrates für diese Reform ist die Verfahrensbeschleunigung. Sie wird im Wesentlichen durch die Ersetzung der ersten Rekursinstanz durch ein Spezialgericht erreicht unter gleichzeitiger Schaffung einer Einheitsbehörde, die bei sanktionsbedrohten Verhaltensweisen nur noch die Anklagefunktion wahrnimmt. Lange vor WEKO und Verwaltungsgericht pendent bleibende Fälle sollten dank der Spezialisierung der Behörden weniger häufig vorkommen. Dies gilt auch, weil die Revision die Klärung von Rechtsfragen bringt, die mit Defiziten im bestehenden institutionellen Modell zu tun haben, und die deshalb Anlass zu langwierigen Rekursen gaben, die erst zum Teil von den Rechtsmittelinstanzen entschieden wurden.
Mit dieser Feststellung ist auch gesagt, dass die Revision eine Verbesserung bei der Eignung der Behörden ergibt. Der einzige diesbezügliche Nachteil besteht darin, dass es zu keiner gerichtlichen Überprüfung der Sachverhaltsfeststellungen des Bundeswettbewerbsgerichts kommt. Eine entsprechende Ausweitung der Kognition des Bundesgerichts hat das Parlament bei der Behandlung des Strafbehördenorganisationsgesetzes abgelehnt und soll entsprechend hier nicht neu vorgeschlagen werden.
3.4 Andere Auswirkungen
Es gibt keine anderen namhaften Auswirkungen (wie Auswirkungen auf die Aussenpolitik, die Umwelt und Landschaft, die Raumplanung, die Regionalpolitik, die Agglomerationen, die künftigen Generationen, die Gleichstellung von Frau und Mann, die Behinderten). Die Unterlage berücksichtigt den Datenschutz.
4 Verhältnis zur Legislaturplanung
Das Revisionsvorhaben ist in der Legislaturplanung nicht angekündigt. Die Evaluationsergebnisse lagen erst nach Beschluss der Ziele der laufenden Legislatur vor.
Für eine rasche Umsetzung der Revisionsvorlage spricht, dass die Institutionenreform sicherstellen sollte, dass wegen möglicher Leitentscheide nicht ein schlagartiger Umbau der Institutionen nötig wird. Hinzu kommt der Zugewinn an wirtschaftlicher Effizienz aufgrund der materiellrechtlichen Reformen.