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Vernehmlassung 2009/112: Totalrevision der Verordnung über Pflanzenschutz (Pflanzenschutzverordnung, PSV) · 118 Seiten

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Anhang 4 (Art. 8-9, 11, 14, 25, 34-35 und 48)

Teil A Besondere Anforderungen für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Waren

Abschnitt I Waren ausländischen Ursprungs aus Nichtmitgliedaus Drittstaaten der Europäischen Gemeinschaft

Waren Besondere Anforderungen

1.1 Gegebenenfalls in den HS-Codes von Amtliche Feststellung, dass das Holz folgenden Anhang 5 Teil B aufgeführtes Holz Verfahren unterzogen wurde:

von Nadelbäumen (Coniferales), a) sachgerechte Erhitzung auf eine Kernausser Thuja L., ausser: temperatur von 56° C für mindestens

– Holz in Form von Plättchen, 30 Minuten; dies muss dadurch nachgewie-Schnitzeln, Sägespänen, Holz- sen werden, dass die Kennzeichnung «HT» abfällen oder Holzausschuss, das nach üblichem Handelsbrauch auf dem Holz ganz oder teilweise von diesen oder seiner Verpackung und in dem

Nadelbäumen gewonnen wurde, Pflanzenschutzzeugnis nach Artikel 8 dieser

– Verpackungsmaterial aus Holz in Verordnung angegeben wird,

Form von Kisten, Kistchen, Ver- oder

schlägen, Trommeln und ähnlichen b) sachgerechte Begasung gemäss einer vom Verpackungsmitteln, Flachpaletten, BAFU zugelassenen Spezifikation; dies Boxpaletten und anderen Ladungs- muss dadurch nachgewiesen werden, dass in trägern sowie Palettenaufsatzwän- dem Pflanzenschutzzeugnis nach Artikel 8 den, das tatsächlich beim Transport dieser Verordnung der Wirkstoff, die von Gegenständen aller Art ein- Mindesttemperatur des Holzes, die

gesetzt wird, Dosierung (g/m3) und die Expositionsdauer

– Holz, das zum Verkeilen oder (Std.) angegeben werden,

Abstützen der nicht aus Holz beste- oder

henden Ladung verwendet wird, c) sachgerechte Kesseldrucktränkung mit

– Holz von Libocedrus decurrens einem vom BAFU zugelassenen Produkt. Torr., wenn nachgewiesen werden Dies muss dadurch nachgewiesen werden, kann, dass das Holz unter An- dass in dem Pflanzenschutzzeugnis ach Arwendung einer Erhitzung auf eine tikel 8 dieser Verordnung der Wirkstoff, der Mindesttemperatur von 82 ºC für Druck (psi oder kPa) und die Konzentration einen Zeitraum von 7 bis 8 Tagen (%) angegeben werden.

bearbeitet oder zu Bleistiften verar-

beitet worden ist,

auch ohne natürliche Oberflächen-

rundung des Holzes, mit Ursprung in

Kanada, China, Japan, der Republik

Korea, Mexiko, Taiwan und den USA,

Ländern, in denen das Auftreten von

Bursaphelenchus xylophilus (Steiner

& Bührer) Nickle et al. bekannt ist

1.2 Gegebenenfalls in den HS-Codes von Amtliche Feststellung, dass das Holz folgenden Anhang 5 Teil B aufgeführtes Holz Verfahren unterzogen wurde:

von Nadelbäumen (Coniferales), a) sachgerechte Erhitzung auf eine Kernausser Thuja L., in Form von temperatur von 56° C für mindestens Plättchen, Schnitzeln, Sägespänen, 30 Minuten; letzteres ist in dem Pflanzen-