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Vernehmlassung 2009/112: Totalrevision der Verordnung über Pflanzenschutz (Pflanzenschutzverordnung, PSV) · 118 Seiten
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Waren Besondere Anforderungen
Holzabfällen oder Holzausschuss, das schutzzeugnis nach Artikel 8 dieser Verganz oder teilweise von diesen Nadel- ordnung anzugeben,
bäumen gewonnen wurde, mit oder
Ursprung in Kanada, China, Japan, der b) sachgerechte Begasung gemäss einer vom Republik Korea, Mexiko, Taiwan und BAFU zugelassene Spezifikation; dies muss den USA, Ländern, in denen das dadurch nachgewiesen werden, dass in dem Auftreten von Bursaphelenchus Pflanzenschutzzeugnis nach Artikel 8 dieser xylophilus (Steiner & Bührer) Nickle Verordnung der Wirkstoff, die Mindest- et al. bekannt ist temperatur des Holzes, die
Dosierung (g/m3) und die Expositionsdauer (Std.) angegeben werden.
1.3 Gegebenenfalls in den HS-Codes von Amtliche Feststellung, dass das Holz
Anhang 5 Teil B aufgeführtes Holz a) frei von Rinde ist
von Thuja L., ausser: oder
– Holz in Form von Plättchen, b) einer künstlichen Trocknung bei geeigneter Schnitzeln, Sägespänen, Holz- Temperatur/Zeit-Relation bis auf einen abfällen oder Holzausschuss, Feuchtigkeitsgehalt von weniger als 20 %
– Verpackungsmaterial aus Holz in der Trockenmasse (TS) unterzogen worden Form von Kisten, Kistchen, Ver- ist; dies muss dadurch nachgewiesen schlägen, Trommeln und ähnlichen werden, dass die Markierung «Kiln-dried», Verpackungsmitteln, Flachpaletten, «KD» oder eine andere international aner-Boxpaletten und anderen Ladungs- kannte Markierung nach üblichem Handelsträgern sowie Palettenaufsatz- brauch auf dem Holz oder jeglicher
wänden, das tatsächlich beim Umhüllung angebracht wird,
Transport von Gegenständen aller oder
Art eingesetzt wird, c) einer sachgerechten Erhitzung auf eine
– Holz, das zum Verkeilen oder Kerntemperatur von 56° C für mindestens Abstützen der nicht aus Holz 30 Minuten unterzogen worden ist; dies bestehenden Ladung verwendet muss dadurch nachgewiesen werden, dass wird, die Kennzeichnung «HT» nach üblichem mit Ursprung in Kanada, China, Handelsbrauch auf dem Holz oder jeglicher Japan, der Republik Korea, Mexiko, Umhüllung und in dem Pflanzenschutz-Taiwan und den USA, Ländern, in zeugnis nach Artikel 8 dieser Verordnung denen das Auftreten von Bursaphelen- angegeben wird,
chus xylophilus (Steiner & Bührer) oder
Nickle et al. bekannt ist d) einer sachgerechten Begasung gemäss einer
vom BAFU zugelassenen Spezifikation unterzogen worden ist; dies muss dadurch nachgewiesen werden, dass in dem
Pflanzenschutzzeugnis nach Artikel 8 dieser Verordnung der Wirkstoff, die Mindesttemperatur des Holzes, die Dosierung (g/m3) und die Expositionsdauer (Std.) angegeben werden,
oder
e) einer sachgerechten Kesseldrucktränkung mit einem vom BAFU zugelassenen
Erzeugnis unterzogen worden ist; dies muss dadurch nachgewiesen werden, dass in dem Pflanzenschutzzeugnis nach Artikel 8 dieser Verordnung der Wirkstoff, der Druck (psi oder kPa) und die Konzentration (%)
angegeben werden.
1.4 Gegebenenfalls in den HS-Codes von Amtliche Feststellung, dass das Holz
Anhang 5 Teil B aufgeführtes Holz a) von entrindetem Rundholz stammt,
von Thuja L., in Form von Plättchen, oder