Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/115: Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, zweites Massnahmenpaket (Revision 6b) · 132 Seiten
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Tabelle 2-2
Finanzielle Auswirkungen der 6. IV-Revision (3. Schritt des Sanierungsplans)
Durchschnittswerte, in Millionen Franken, zu Preisen von 2010
Massnahmen 2018 2019-
2028
Revision 6a 540550
Neues Rentensystem (vgl. Kap. 1.3.1)
Revision 6b - Neurenten 120230
- Bestehende Renten 200170
Verstärkte Eingliederung (vgl. Kap. 1.3.2) 0100
Rentnerinnen und Rentner mit Kindern (vgl. Kap. 1.3.3) 180200
Weitere Massnahmen (vgl. Kap. 1.3.4 und 1.3.8) 100100
Total Revision 6b 600800
3.2 Auswirkungen für den Bund
3.2.1 Finanzielle Auswirkungen
Die vorgeschlagenen Massnahmen verursachen Mehrkosten bei den Ergänzungsleistungen (vgl. Kap. 2.4.1), welche vom Bund mitfinanziert werden. Dabei entstehen für den Bund im Durchschnitt der Jahre 2019 bis 2028 Kosten von rund 40 Millionen Franken.
3.2.2 Personelle Auswirkungen
Die verstärkte Eingliederung wird bei RAD und IV-Stellen zu einem erhöhten Personalbedarf führen: In den RAD müssen 30 zusätzliche Stellen geschaffen werden, in den IV-Stellen 20. Bei durchschnittlichen Kosten von 150'000 CHF für eine Eingliederungsfachperson in der IV-Stelle und 210'000 Franken für einen RAD-Arzt resultieren insgesamt jährliche Kosten von ca. 10 Millionen Franken. Der Mehrbedarf an RAD-Ärzten ergibt sich beispielsweise aus deren verstärktem Einbezug in interprofessionelle Assessments. Auch der zeitliche Aufwand der Eingliederungsfachpersonen kann sich durch diese in bestimmten Fällen erhöhen. Jede bei der IV früh erfasste beziehungsweise angemeldete Person durchläuft eine Form des Interprofessionellen Assessments. Darüber hinaus ergibt sich eine Ausweitung der Aufgaben der Eingliederungsfachpersonen unter anderem durch die eingliederungsorientierte Beratung und Begleitung der Arbeitgeber, sowie die erweiterte Beratung der