Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/115: Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, zweites Massnahmenpaket (Revision 6b) · 132 Seiten
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Tabelle 2-1 Investitionen in die Eingliederung in Millionen Franken, zu Preisen von 2010 Revisionen2018
5. IV-Revision 56270
6. IV-Revision, 1. Massnahmenpaket40
(Revision 6a)57 6. IV-Revision, 2. Massnahmenpaket60
(Revision 6b)
Total370
Unter Einbezug dieser notwendigen Investitionen können die im zweiten Massnahmenpaket der 6. IV-Revision vorgesehenen Massnahmen (vgl. Kap. 1.3) – jene auf Verordnungs- und Weisungsstufe eingeschlossen – das Defizit beseitigen und die IV-Betriebsrechnung nachhaltig ausgleichen. Nach Auslaufen der Zusatzfinanzierung im Jahr 2018 kann mit diesen Massnahmen eine Ausgabenreduktion von rund 600 Millionen Franken erzielt werden. Da in den ersten Jahren nach Inkrafttreten in die verstärkte Eingliederung investiert werden muss, entfalten die Massnahmen ihre volle Wirkung erst nach Ablauf der Zusatzfinanzierung. Ab diesem Zeitpunkt entlasten sie den IV-Finanzhaushalt um durchschnittlich rund 800 Millionen Franken pro Jahr (2019–2028). Mit dem zweiten Massnahmenpaket kann das nach Umsetzung des ersten Pakets noch vorhandene Defizit der IV beseitigt werden. Das Sparpotenzial der vorgeschlagenen Massnahmen übersteigt das Defizit, weil die IV nur dann nachhaltig saniert werden kann, wenn auch die Schulden bei der AHV beseitigt werden. Vorliegende Revision sieht eine langfristige Rückzahlung der Schuld vor: durchschnittlich 700 Millionen Franken pro Jahr (2019–2028). Eine Entschuldung der IV bis 2028 scheint somit realistisch.
Kostenreduktion
Die Kostenreduktion beläuft sich auf insgesamt 800 Millionen Franken pro Jahr in der Zeitperiode 2019–2028. Tabelle 2-2 zeigt die Wirkung der einzelnen Massnahmen auf. Die Einsparungen, die sich aus der verstärkten Eingliederung ergeben, beruhen auf Schätzungen. Nach Inkrafttreten der Gesetzesrevision gilt es, anhand empirischer Daten zu ermitteln, inwiefern die erhoffte Wirkung tatsächlich erzielt werden konnte.
56 Die Angaben zu den Investitionen in die Eingliederung aufgrund der 5. IV-Revision beruhen auf einer Schätzung, die auf Basis der tatsächlichen Investitionen in den Jahren 2008 und 2009 vorgenommen wurde.
57 Die Investitionen in die Eingliederung aufgrund der 6. IV-Revision, erstes Massnahmenpaket (IV-Revision 6a) fallen mehrheitlich vor dem Referenzjahr 2018 an. Der jährliche Durchschnitt dieser Investitionen zwischen den Jahren 2012 und 2017 beträgt 180 Mio. Franken.