Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/115: Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, zweites Massnahmenpaket (Revision 6b) · 132 Seiten

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Verglichen mit dem heutigen Rentensystem werden künftig

- 5% der Renten höher sein: bei IV-Grad unter 50%;

- 50% der Renten gleich hoch sein: ganze Renten bei IV-Grad 100% und wenn kein tatsächliches Einkommen zugrunde liegt;

- 39% der Renten tiefer sein: bei IV-Grad zwischen 50% und 79%.

Bei Personen mit IV-Grad zwischen 80% und 99%, in welchen der Invaliditätsbemessung ein tatsächliches Einkommen zugrund liegt, werden die Renten zwar angepasst, mit ihrem Erwerbseinkommen kommen sie jedoch auf ein höheres Gesamteinkommen als lediglich mit einer ganzen Rente. Dies dürfte schätzungsweise 5% der Renten betreffen.

Die Renten bei IV-Grad 60-79% werden mit dem stufenlosen Rentensystem gegenüber heute reduziert. Das hängt damit zusammen, dass bei diesen IV-Graden im geltenden System der Rentenanspruch höher ist als der Invaliditätsgrad, d.h. dass die Invalidität überkompensiert wird: Bei IV-Graden zwischen 60 und 69% werden heute 75% einer ganzen Rente ausgerichtet und bei IV-Grad 70-79% werden heute 100% einer ganzen Rente ausgerichtet. Die Reduktion von Renten, welche den Invaliditätsgrad überkompensieren, wird als zumutbar erachtet. Auch wird davon ausgegangen, dass eine Resterwerbsfähigkeit von über 20% des Valideneinkommens wirtschaftlich verwertbar ist.

Tabelle 1-3

Höhe der durchschnittlichen Rente

in Franken pro Monat (Januar 2009)

IV-Grad heute Anteil Renten Ø Rente heute Ø Rente neu Differenz in Fr.

40 – 49% 5% 457.- 525.- +68.-

50 – 59% 17% 868.- 693.- -175.-

60 – 69% 7% 1'278.- 941.- -337.-

70 – 79% 15% 1'548.- 1'022.- -525.-

80 – 100% ohne Einkommen 50% 1'624.- 1'624.- 0.-

80 – 100% mit Einkommen 5% 1'624.- 1'537.- -87.-

Total 100% 1'404.- 1'270.- -134.-

Berechnungen aufgrund der IV-Grade und Renten im Januar 2009. Annahme, dass bei 10% der Personen mit heute IV-Grad 80-100% im neuen Rentensystem ein tatsächliches Einkommen zugrunde gelegt wird.

Finanzielle Auswirkungen

Die Anpassung des Rentensystems für Neurenten führt zu Beginn nur zu einer geringen finanziellen Entlastung der IV (ca. 30 Millionen Franken im ersten Jahr), beträgt dann im Jahr 2018 bereits 120 Millionen Franken und im Durchschnitt der Jahre 2019-2028 230 Millionen Franken. Letzteres entspricht einer Entlastung der Rentenausgaben um 4 Prozent.

Die Einsparung resultiert hauptsächlich aus den mit dem stufenlosen Rentensystem verbundenen tieferen Rentenansprüchen bei IV-Grad 50-79%. Zusätzlich hat das