Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/115: Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, zweites Massnahmenpaket (Revision 6b) · 132 Seiten
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- Die Mehrkosten bei den Ergänzungsleistungen würden im Durchschnitt der Jahre 2019-2028 40 Millionen Franken betragen. Das sind 30 Millionen. weniger als im vom Bundesrat vorgeschlagenen Rentensystem.
- Käme das von der AHV/IV-Kommission zur Prüfung vorgeschlagene Rentensystem auch in der beruflichen Vorsorge zur Anwendung, müssten jährlich rund 45 Millionen Franken weniger Deckungskapitalen für neue Invalidenrenten gestellt werden als im aktuellen System. Die Anpassung der bestehenden IV-Renten an das neue Rentensystem würde infolge Neuberechnung der Überentschädigung dazu führen, dass die Deckungskapitalen für bestehende Invalidenrenten in der beruflichen Vorsorge einmalig um rund 40 Millionen Franken aufgestockt werden müssten.
Die Umstellung auf ein neues Rentensystem ohne gleichzeitige Eliminierung der Schwelleneffekte ist jedoch unbefriedigend. Um den Schwelleneffekt zu eliminieren, müsste die Variante dahingehend angepasst werden, dass auch für IV-Grad 40- 49% ein stufenloses Rentensystem eingeführt würde. Dabei könnte der Rentenanspruch entweder dem IV-Grad entsprechen (wie für die BV vorgeschlagen) oder bei einem IV-Grad 40% mit einem Rentenanspruch von 25% beginnend stetig ansteigend bis zu einem Rentenanspruch 50% bei IV-Grad 50%.
Stufenlos ab IV-Grad 40%, Rentenanspruch = IV-Grad
100
Geltendes System
75
50
25
0
0-9 10-19 20-29 30-39 40-49 50-59 60-69 70-79 80-89 90-100 Invaliditätsgrad
Würde zur Eliminierung des Schwelleneffekts bei IV-Grad 50% zusätzlich bei den IV-Graden 40-49% ebenfalls ein stufenloses Rentensystem eingeführt, würde die finanzielle Entlastung der IV gegenüber dem heutigen System im Durchschnitt der Jahre 2019-2028
- 135 Millionen betragen, wenn bei IV-Grad 40% mit Rentenanspruch 40% beginnend (d.h. Rentenanspruch = IV-Grad);
- 170 Millionen betragen, wenn bei IV-Grad 40% mit Rentenanspruch 25% beginnend.
Die Mehrkosten bei den EL würden in der ersten Variante 30 Millionen Franken (Durchschnitt 2019-2028) und in der zweiten Variante 35 Millionen Franken betragen.