Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/115: Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, zweites Massnahmenpaket (Revision 6b) · 132 Seiten

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In der beruflichen Vorsorge könnten bei Anwendung des gleichen Rentensystems die jährlich zu stellenden Deckungskapitalien für Neurenten um

- 5 Millionen Franken reduziert werden, wenn bei IV-Grad 40% mit Rentenanspruch 40% beginnend (d.h. durchgehend Rentenanspruch = IV-Grad);

- 25 Millionen Franken reduziert werden, wenn bei IV-Grad 40% mit Rentenanspruch 25% beginnend.

Im der von der AHV-/IV-Kommission zur Prüfung vorgeschlagenen Variante würde

– zumindest ab einem IV-Grad von 50% - der Rentenanspruch dem IV-Grad entsprechen und wäre in der IV und der BV gleich gross, was das System vereinfachen würde. Je nach der gewählten Variante bei den IV-Graden 40-49% wäre die finanzielle Entlastung der IV 200 – 265 Millionen Franken geringer als in der vom Bundesrat vorgeschlagenen Variante. Die finanzielle Entlastung der IV durch die Revision 6b wäre um bis zu einem Drittel geringer. Dies ist zuwenig für eine finanzielle Sanierung der IV. Die Lücke müsste deshalb mit anderen Massnahmen kompensiert werden.

Verschiebung der heutigen Rentenstufen

Es wurde geprüft, ob das heutige Rentensystem auch mit einer Beibehaltung der ¼-, ½-, ¾- und ganzen Renten optimiert werden kann. Dazu würden die heute bei IV-Grad 50, 60 und 70% bestehenden Stufen neu festgesetzt:

Tabelle 1-6

Verschiebung der heutigen Rentenstufen

Rentenhöhe Invaliditätsgrad Invaliditätsgrad

bisher neu

1/4-Rente 40-49% 40-54%

1/2-Rente 50-59% 55-69%

3/4-Rente 60-69% 70-79%

ganze Rente 70-100% 80-100%

Verschiebung der heutigen Rentenstufen

100

Geltendes System

75

50

25

0

0-9 10-19 20-29 30-39 40-49 50-59 60-69 70-79 80-89 90-100

Invaliditätsgrad