Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/115: Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, zweites Massnahmenpaket (Revision 6b) · 132 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 39Fedlex · Erläuternder Bericht

- Bei Personen mit einem IV-Grad von 70% reduziert sich das Gesamteinkommen am stärksten (von 85% auf 71% des früheren Einkommens). Der aus dem geltenden System resultierende hohe Wert von 85% ist darauf zurückzuführen, dass trotz einem Einkommen von 30% des Valideneinkommens eine ganze Rente ausgerichtet wird. Da dies korrigiert wird, reduziert sich das Gesamteinkommen auf 71% des vorherigen Einkommens. Auch nach der Rentenanpassung ist das Gesamteinkommen von Personen mit IV-Grad 70% höher als das heutige Gesamteinkommen von Personen mit IV-Grad 100%. Hinzu kommt, dass bei diesem Fallbeispiel die Ergänzungsleistungen die Anpassung an das neue Rentenmodell ein Stück weit abfedern.

- Bei einem IV-Grad von 50% ist das Gesamteinkommen dieser Person im neuen Rentensystem leicht höher als im alten. Dies ist auf den EL-Anspruch und die damit verbundene EL-Minimalgarantie in der Höhe der Prämienverbilligung zurückzuführen. Im heutigen System hätte diese Person jedoch auch Anspruch auf eine Prämienverbilligung, der hier nicht ausgewiesen wird.

Alleinstehende Person ohne Kinder, mit BVG-Überobligatorium

Die Höhe der Leistungen der BV hängt stark von der jeweiligen Vorsorgeeinrichtung und dem Vorsorgeplan ab. Um eine Bandbreite an möglichen Renten-Leistungen abzudecken, zeigt die folgende Abbildung die Situation einer alleinstehenden Person ohne anspruchsberechtigte Kinder, mit überobligatorischen Leistungen in der BV und einer karrierebedingten Lohnsteigerung von 1% pro Jahr. Die Auswirkungen der Anpassung des Rentensystems auf das Gesamteinkommen sind grundsätzlich dieselben wie beim ersten Fallbeispiel. Allerdings werden keine Ergänzungsleistungen ausgerichtet, da das Gesamteinkommen nach Eintritt der Invalidität deutlich höher ist als im vorherigen Fallbeispiel, welches keine überobligatorischen Leistungen der beruflichen Vorsorge umfasste: