Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/115: Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, zweites Massnahmenpaket (Revision 6b) · 132 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 47Fedlex · Erläuternder Bericht
und affektive Störungen sowie Persönlichkeits- und somatoforme Schmerzstörungen, teilweise in komorbiden Ausprägungen, verzehnfachten sich zwischen 1986 und 2006 nahezu auf etwa 50'000 Fälle.
Die Rentenpraxis der IV hat den speziellen Rehabilitationsbedürfnissen von psychisch Behinderten lange Zeit zu wenig Rechnung getragen und auf für diese Personen unzureichende Beurteilungs- und Eingliederungskonzepte zurückgegriffen. Eine Reihe von politischen Vorstössen hat diese Problematik in den vergangenen Jahren immer wieder aufgegriffen13. Handlungsbedarf ergibt sich besonders auch deshalb, weil überdurchschnittlich viele jüngere Personen, die einen grossen Teil ihres Erwerbslebens noch vor sich haben, von diesen Störungen betroffen sind. Der frühzeitige Ausschluss dieser Personen aus dem Erwerbsleben ist sowohl unter individuellen als auch unter gesamtwirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht hinnehmbar. Vielmehr darf den betroffenen Personen die Chance zur Teilhabe nicht vorenthalten werden.
Die IV muss daher den unterschiedlichen psychischen Problematiken künftig mit differenzierteren und wirksameren Abklärungs- und Eingliederungsverfahren begegnen und gleichzeitig weiterhin bestehende negative Anreize im Zusammenhang mit der Eingliederung beseitigen (z.B. Rentensystem, vgl. 1.3.1). Eingliederungsmassnahmen für psychisch Behinderte müssen hochindividuell auf die Bedürfnisse der einzelnen Person zugeschnitten sein, oft in Form einer länger andauernden persönlichen aber niederschwelligen Begleitung. Derartige Massnahmen sind oft wirksamer, dafür aber günstiger als institutionalisierte Beschäftigungs- und Rehabilitationsprogramme.
Eine Vielzahl psychischer Krankheitsbilder ist behandelbar und verbesserte Eingliederungserfolge sind möglich, insbesondere wenn frühzeitig, möglichst solange der Arbeitsplatz der Person noch vorhanden ist, Einfluss genommen wird. Die IV will mit den Massnahmen der IV-Revision 6b einen Beitrag leisten, um der beunruhigenden Tendenz des stetigen Anstiegs von Invalidisierungen aus psychischen Gründen entgegen zu wirken. Darüber hinaus sollen letztlich alle Versicherten von der konsequenten Fortsetzung des mit der 5. IV-Revision eingeschlagenen Weges der „Eingliederung statt Rente“ profitieren.
Optimierungspotential im heutigen System
Optimierungs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten der mit der 5. IV-Revision eingeführten Instrumente, vor allem für psychisch Behinderte, sind am Ende einer nunmehr zweijährigen Erfahrungsperiode erkennbar, obwohl die Ziele der „Fünften“ bereits mehr als erreicht worden sind (Neurentenreduktion um 49% statt der geplanten 20% gegenüber dem Jahr 2003). Im Mittelpunkt stehen dabei die Invaliditäts-Prävention, der Ausbau der Früherfassung sowie die Weiterentwicklung der Eingliederungsinstrumente.
Trotz Früherfassung kommt die IV bislang noch zu oft zu spät ins Geschehen, nämlich nachdem der Arbeitsplatz einer betroffenen Person bereits gefährdet oder verloren gegangen ist. Die vorgesehene Erweiterung der Früherfassung und die verstärkte präventive Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern sollen dem entgegen-
13 Vgl. 04.3120 Postulat Josef Zisyadis, 05.3179 Interpellation Fritz Schiesser, 07.3654 Interpellation Urs Schwaller, 08.1062 Anfrage Toni Bortoluzzi, 09.1134 Anfrage Toni Bortoluzzi, 09.3797 Motion FDP-Liberale Fraktion, 09.4250 Interpellation Silvia Schenker.