Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/115: Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, zweites Massnahmenpaket (Revision 6b) · 132 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 61Fedlex · Erläuternder Bericht
die Erwerbsfähigkeit verbessert werden kann, wird die Prüfung des Rentenanspruchs bis zur Erfüllung der Auflage aufgeschoben.
Dass die IV die Durchführung von Therapien oder Eingriffen für das Ausrichten von Leistungen voraussetzen darf, macht aus versicherungsrechtlicher Sichtweise Sinn. Weil die Versicherung damit jedoch in das therapeutische Konzept eingreift, sollte jede medizinische Auflage vor Erlass mit dem behandelnden Arzt abgesprochen werden. Dies bedeutet eine weitere Entlastung des Verhältnisses zwischen IV und Ärzteschaft. Weitere involvierte Partner sind bei Bedarf einzubeziehen. So muss zum Beispiel sichergestellt sein, dass die Kosten für eine verordnete Massnahme von der Krankenversicherung übernommen werden.
Insgesamt ist vor dem Hintergrund der geplanten Massnahmen damit zu rechnen, dass die Zahl der gewichteten Neurenten aus psychischen Gründen mittelfristig sinken wird.