Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/115: Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, zweites Massnahmenpaket (Revision 6b) · 132 Seiten

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Tabelle 1-8

Zunahme pro Kind in Prozenten

Basis: 2 Eltern-Familie

IV- BV- OECD 22 SKOS23 EL24 Kinderrente20 Kinderrente21

1. Kind 40% 20% 30% 33% 31%

2. Kind 40% 20% 30% 28% 30%

3. Kind 40% 20% 30% 28% 21%

4. Kind 40% 20% 30% 28% 20%

5. Kind 40% 20% 30% 28% 10%

Seit Einführung der Kinderrenten wurden jedoch weitere Leistungen für Rentnerinnen und Rentner mit Kindern eingeführt:

- mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG, 1.1.1985) besteht in der BV zusätzlich Anspruch auf eine Kinderrente in der Höhe von 20% der BV-Hauptrente;

- mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen (ELG, 1.1.1966, Totalrevision per 1.1.2008) ist sichergestellt, dass auch Rentnerinnen und Rentner mit tiefen Renten und mit unterstützungspflichtigen Kindern über die nötigen finanziellen Mittel verfügen, um die Lebenshaltungskosten bestreiten zu können;

- mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Familienzulagen (FamZG, 1.1.2009) wurde der Anspruch auf Familienzulagen einheitlich geregelt (Kinderzulage mindestens 200 Franken, Ausbildungszulage mindestens 250 Franken pro Monat). Damit hat sich die Möglichkeit, Familienzulagen zu erhalten, auch für IV-Rentnerinnen und -Rentner mit Kindern verbes-

20Die Werte beziehen sich auf den Anteil an der Hauptrente, der pro zusätzliches Kind

(ohne Plafonierung) ausbezahlt wird.

21Vgl. Art. 25 BVG in Verbindung mit Art. 21 Abs. 1 BVG. Die Werte beziehen sich auf

den Anteil an der Hauptrente, der pro zusätzliches Kind (ohne Plafonierung) ausbezahlt

wird.

22 Quelle: OECD, „What are equivalence scales?“, unter: http://www.oecd.org/dataoecd/61/52/35411111.pdf. Die Werte beziehen sich auf die Zunahme des Skalenwerts pro zusätzliches Kind.

23 Quelle: Grundbedarf (ohne Miete und medizinische Kosten) gemäss den SKOS Richtlinien, unter: http://www.skos.ch/store/pdf_d/richtlinien/richtlinien/RL_deutsch_2009.pdf, S. 57, Abschnitt B.2.2.

24 Diese Skala liegt implizit den Bedarfsrechnungen (Lebensbedarf + Mietzins) der EL zugrunde (Stand 2009). Die Werte beziehen sich auf die Zunahme des Skalenwerts pro zusätzliches Kind.