Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/115: Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, zweites Massnahmenpaket (Revision 6b) · 132 Seiten

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1.3.3 Neue Regelung für Rentnerinnen und Rentner mit Kindern

Hintergrund und Zweck

Rentnerinnen und Rentner mit Kindern bis 18 Jahre resp. bis 25 Jahre, falls sie in Ausbildung sind, erhalten gem. Art. 35 und 38 IVG zusätzlich zur Invalidenrente eine Kinderrente. Diese beträgt 40 Prozent der Invalidenrente, das entspricht mindestens 456 Franken (bei einer IV-Hauptrente von 1'140 Franken) und maximal 912 Franken pro Monat (bei einer IV-Hauptrente von 2'280 Franken). Die durchschnittliche Rente beträgt 530 Franken pro Monat (Stand Januar 2009). Haben beide Elternteile einen Anspruch auf eine Kinderrente (beide Elternteile invalid oder ein Elternteil invalid und der andere pensioniert), ist die Summe der beiden Kinderrenten auf 60 Prozent der maximalen Invalidenrente plafoniert (1'368 Franken).

Im Jahr 2009 wurden an 64'719 IV-Rentnerinnen und -Rentner im Umfang von 677 Millionen Franken Zusatzrenten für insgesamt 105'688 Kinder ausbezahlt. Ein Viertel der Rentnerinnen und Rentner bezieht eine Kinderrente, in den meisten Fällen (87 Prozent) werden für 1 oder 2 Kinder Kinderrenten ausbezahlt. Bei 13'209 Kindern haben beide Elternteile einen Anspruch auf eine Kinderrente. Auch die AHV richtet für Rentnerinnen und Rentner mit Kindern eine Zusatzrente für Kinder aus: im Jahr 2009 wurden an 13'390 AHV-Rentnerinnen und -Rentner im Umfang von 123 Millionen Franken Zusatzrenten für insgesamt 17'544 Kinder ausbezahlt. In der AHV und IV gelten die gleichen Ansätze.

Die Invalidenrente wie die Kinderrente stellen ein Ersatzeinkommen für den Wegfall des Erwerbseinkommens dar. Weil Rentnerinnen und Rentner mit Kindern zusätzliche Kosten haben, benötigen sie ein höheres Ersatzeinkommen. Dieses Ersatzeinkommen wurde ursprünglich hauptsächlich durch die IV geleistet. Dies erklärt auch den hohen Ansatz der IV von 40% im Vergleich zu Äquivalenzskalen der OECD und der Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) sowie den in der beruflichen Vorsorge oder den Ergänzungsleistungen verwendeten Ansätzen, welche sich zwischen 20 und 33 Prozent bewegen (vgl. Tabelle 1-8).