Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/115: Invalidenversicherung - 6. IV-Revision, zweites Massnahmenpaket (Revision 6b) · 132 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 63Fedlex · Erläuternder Bericht
Finanzielle Auswirkungen
Der Fokus der dargestellten Massnahmen liegt auf verstärkter Teilhabe und Integration von psychisch Behinderten. Derzeit machen diese Personen 40% am Gesamtbestand aller Rentner aus und es ist gleichzeitig die grösste Gruppe der jährlichen Neurentner. Die verstärkte Eingliederung wird langfristig eine Senkung der Neurenten mit sich bringen.
Zunächst jedoch werden die Massnahmen mit Investitionen einhergehen. Es wird damit gerechnet, dass zusätzlich 30 Ärzte bei den RAD und 20 weitere Eingliederungsfachpersonen in den IV-Stellen benötigt werden. Der Mehrbedarf an RAD-Ärzten ergibt sich insbesondere daraus, dass diese häufiger als bisher Fälle vor Ort, anstelle anhand von Akten zu beurteilen haben. Die Aufgaben der Eingliederungsfachpersonen erweitern sich teilweise durch den höheren Aufwand, den einige der durchzuführenden Interprofessionellen Assessments mit sich bringen werden. Darüber hinaus ergibt sich eine Ausweitung der Aufgaben durch die eingliederungsorientierte Beratung und Begleitung der Arbeitgeber, sowie die erweiterte Beratung der Früherfassungsberechtigten.
Die jährlichen Kosten eines RAD-Arztes werden mit durchschnittlichen 210'000 Franken angenommen, die einer Eingliederungsfachperson mit 150'000 Franken. Neben dem notwendigen Auf- und Ausbau von Know-how in den IV-Stellen wird jedoch auch davon ausgegangen, dass diese ausserdem externe Dienstleistungen einkaufen, um ihren Aufgaben der eingliederungsorientierten Beratung und Begleitung der Arbeitgeber sowie der Begleitung von psychisch Behinderten am Arbeitsplatz nachkommen zu können.
Diejenigen Massnahmen, die am Arbeitsplatz stattfinden, sollten mit den höchsten Erfolgsquoten einhergehen, während sie gleichzeitig die geringsten Kosten verursachen. Darüber hinaus benötigen die dort begleiteten Fälle kein Taggeld, da sie sich noch in Arbeit befinden.
Die Berechnungen berücksichtigen auch, dass Personen, die trotz Massnahmen schlussendlich eine Rente erhalten, Kosten für die entsprechenden Massnahmen verursacht und gegebenenfalls Taggelder bezogen haben.
Die gesamten Investitionskosten belaufen sich auf jährlich durchschnittlich 50 Millionen Franken zwischen 2014-2018 und durchschnittlich 60 Millionen Franken zwischen 2019-2028. Unter der Annahme, dass die geplanten Massnahmen vor allem die Verhinderung von ganzen zugunsten von Teilrenten zum Ziel haben werden, wird erstmals im Jahr 2019 mit einer Netto-Ersparnis in Höhe von 20 Millionen Franken gerechnet. Zwischen 2019-2028 wird nach Abzug der Investitionskosten eine durchschnittliche Ersparnis von jährlich 100 Millionen Franken erwartet.
Die Wirkung der Ausgabenreduktion ist in zeitlicher Hinsicht verschoben, da in den ersten 4 Jahren nach Inkrafttreten die Investitionskosten zu Buche schlagen. Andererseits führen eingesparte Renten aber nicht nur in dem Jahr zu Einsparungen, in dem die Eingliederung erfolgt, sondern ebenso in allen Folgejahren, in denen die versicherte Person ohne Eingliederung weiterhin ein Rente beziehen würde. Daher kumulieren sich die erwarteten Einsparungen über die Jahre.