Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 162 Seiten
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2.2.24 Beratungsaufwand
Heutiger Zustand
Der Beratungsaufwand umfasst Dienstleistungen, die den Bund bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützen sollen. Dazu zählt sowohl die fachliche Beratung in der Politikgestaltung (etwa durch Rechtsgutachten oder Expertisen) als auch die Unterstützung in den Bereichen Führung und Kommunikation.
Im Finanzplan vom 19.08.2009 eingestellte Mittel (in Mio.)
FP 2011 FP 2012 FP 2013
Kontogruppe 3115: Beratungsaufwand 279 284287
Massnahme
Der Beratungsaufwand wird um 10 Millionen bzw. um 3,9 Prozent pro Jahr gekürzt. Diese Kürzung ist Bestandteil der Querschnittsmassnahmen im Eigenbereich der Bundesverwaltung. Sie wurde gemessen am gesamten Beratungsaufwand anteilsmässig auf die Departemente und die Bundeskanzlei aufgeteilt. Die Vorgabe des EDI umfasst dabei zusätzlich eine aus der Aufgabenüberprüfung übernommene Kürzung des Beratungsaufwands im Bundesamt für Gesundheit von einer Million. Die Departemente und die Bundeskanzlei entscheiden im Rahmen des Budgetprozesses über die konkrete Umsetzung ihrer Kürzungsvorgaben; eine umfassende Information zu den einzelnen Reduktionen und Verzichten ist daher erst im Rahmen der Botschaft zum KOP 11/13 möglich.
Entlastung gegenüber dem Finanzplan vom 19.08.2009 (in Mio.) FP 2011 FP 2012 FP 2013
BK 0,06 0,07 0,07 EDA 0,13 0,13 0,13 EDI 2,92 2,87 2,83 EJPD 0,33 0,32 0,33 VBS 1,68 1,69 1,71 EFD 0,58 0,59 0,54 EVD 1,07 1,06 1,07 UVEK 4,23 4,26 4.31
Total 11,0 11,0 11,0 Rechtliche Voraussetzungen
Bundesgesetz über das Konsolidierungsprogramm 20112013, Ziffer 1: Ergänzung des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 197452 über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushaltes mit einem Sparauftrag an den Bundesrat in Artikel 4a Absatz 1ter Ziffer 24.