Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 162 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 112Fedlex · Erläuternder Bericht

Lohnseitige Massnahmen

Aus der Sicht der Personalpolitik dürfen die jüngst realisierten substanziellen Verbesserungen im Lohnbereich nicht wieder schrittweise rückgängig gemacht werden. Die Reallohnerhöhungen 2008 und 2009 waren zentrale Bausteine der Angestelltenpolitik des Bundesrates und haben der Bundesverwaltung ermöglicht, ihre Position im Vergleichsmarkt zu stärken. Diese Position nun wieder zu schwächen, wäre mit Blick auf die sich abzeichnende wirtschaftliche Erholung ein falsches Signal. Deshalb sollen sich lohnseitige Massnahmen auf die für den Teuerungsausgleich eingestellten Mittel beschränken. Eine Reduktion des geplanten Teuerungsausgleichs für 2011 ist angezeigt, da die aktuellen Prognosen deutlich tiefer liegen als die der ursprünglichen Planung unterlegten Teuerungsannahmen.

Bei der Bemessung der Teuerung orientiert sich die Bundesverwaltung an der sogenannten Jahresendteuerung (Vergleich Indexstand im Dezember des Vorjahrs zum Indexstand im Dezember des aktuellen Jahrs). Die dem Bundesrat vorliegenden Prognosen für die Jahresendteuerung 2010 gehen von 0,6 Prozent aus. Im Finanzplanjahr 2011 sind finanzielle Mittel für den Ausgleich einer Teuerung von 1,5 Prozent eingestellt. Gestützt auf diese Prognosen beantragt das EFD, sich im Finanzplanjahr 2011 auf einen Teuerungsausgleich von 0,5 Prozent auszurichten und eine entsprechende Kürzung der finanziellen Mittel vorzunehmen. Auf eine Reduktion der in den Jahren 2012 und 2013 eingestellten Mittel für einen Teuerungsausgleich wird wegen der grossen Unsicherheiten bzw. der erwarteten Erholung der Wirtschaft verzichtet.

Stellenseitige Massnahmen

Seit 2007 nimmt der Stellenbestand der Bundesverwaltung wegen neuen Aufgaben oder der Intensivierung bestehender Aufgaben wieder zu. Dieser Trend wird sich auch 2010 fortsetzen. Dadurch ist das mit den Entlastungsprogrammen 03 und 04 verfolgte Ziel, den Stellenbestand zu stabilisieren, gefährdet. Daher soll der überwiegende Teil der Querschnittsmassnahme Personal stellenseitig realisiert werden.

Anpassungen am Stellenbestand sollen sich nach Möglichkeit auf den Verzicht auf konkrete Aufgaben stützen. Gleichzeitig ist jedoch der Spielraum der Departemente zu wahren. Die stellenseitigen Einsparungen sind deshalb proportional auf die Departemente verteilt. Diese identifizieren in ihrem Aufgabengebiet entsprechende Verzichtspotenziale und setzen diese um. Um eine sozialverträgliche Umsetzung zu ermöglichen, soll die Einsparung stufenweise erfolgen. Im ersten Finanzplanjahr (2011) beschränkt sich der Abbau auf rund 1 Prozent, bis spätestens 2013 ist das zweite Prozent abzubauen. Umfang und Abstufung scheinen auch mit Blick auf die langjährige durchschnittliche Fluktuationsquote von rund 7 Prozent pro Jahr vertretbar.

Die Departemente werden die stellenseitigen Einsparungen mit den Eingaben zum Voranschlag 2011 sowie dem Finanzplan 201214 umsetzen. Über die konkreten Massnahmen kann deshalb erst im Rahmen der Botschaft zum KOP 11/13 informiert werden.