Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 162 Seiten
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voraussichtlich erst auf den 1. Januar 2012 in Kraft treten und damit ab 2012 zu Entlastungen des Bundes von schätzungsweise 13 Millionen pro Jahr26 führen.
Diese Terminierung hängt zusammen mit der Neuordnung der Pflegefinanzierung, die auf Beginn 2011 in Kraft tritt. Aus heutiger Sicht zeichnet sich ab, dass mindestens einzelne Kantone im Hinblick auf die Änderungen in der Pflegefinanzierung die im Rahmen der EL anrechenbaren Heimtaxen senken wollen, um eine teilweise Finanzierung von Pflegekosten ausserhalb des Systems der Ergänzungsleistungen anzustreben. Je nach Anzahl Kantone und Ausmass der Heimtaxensenkung könnte dies 2011 dazu führen, dass die jährlichen EL zur Existenzsicherung entgegen dem Trend der Vorjahre stärker als die von den Kantonen zu bezahlenden jährlichen EL im Heimbereich zunehmen. Bei einem Systemwechsel in der Festlegung der Bundesanteile bereits auf Beginn 2011 könnte dies eine einmalige und substanzielle Erhöhung des Bundesanteils in Prozent zur Folge haben mit einer entsprechenden Mehrbelastung des Bundes im Jahr 2011. Dies wäre aus Sicht der Bundesfinanzen unerwünscht.
Weil es aus heutiger Sicht plausibel erscheint, dass sich mit der Neuordnung der Pflegefinanzierung im Jahr 2011 einmalige Verzerrungen bei der Entwicklung der Finanzierungsanteile ergeben werden, und sich ab 2012 wieder der bisherige Trend einstellen dürfte, rechtfertigt es sich, ein Inkrafttreten der geänderten EL-Verordnung auf Beginn 2012 ins Auge zu fassen.
Auswirkungen auf die Kantone
Die Entlastungen des Bundeshaushalts im Umfange von 13 Millionen pro Jahr führen zwar zu Mehrkosten bei den Kantonen gegenüber dem geltenden Recht im selben Umfang. Diese Zusatzausgaben stellen jedoch keine Lastenverschiebung zuungunsten der Kantone dar. Mit der Verordnungsänderung wird lediglich die nicht NFA-konforme Mehrbelastung des Bundes zugunsten der Kantone korrigiert.
26 Der Bundesrat nimmt in Aussicht, die vom Bund zu bezahlende Vergütung der Verwaltungskosten der Kantone leicht zu erhöhen. Eine gemeinsam mit den Kantonen durchgeführte Analyse zeigte, dass sich Anpassungen am Entschädigungssystem aufdrängen, welche Mehrausgaben für den Bund von etwa 4 Millionen pro Jahr zur Folge hätten. Diese Änderungen sollen durch eine Revision von Artikel 42a Absatz 1 Buchstaben a und c der EL-Verordnung umgesetzt und gleichzeitig mit obiger Sparmassnahme in Kraft treten. Aus diesem Grund reduzieren sich die geschätzten Entlastungen des Bundes von 17 Millionen auf 13 Millionen pro Jahr. Bei den Schätzungen handelt es sich um sehr grobe Berechnungen. Nach der Verabschiedung der Vernehmlassungsvorlage zum Konsolidierungsprogramm 20112013 können die jährlichen Minderausgaben des Bundes aufgrund eines Vergleichs der definitiven Zahlen des Dezembers 2008 mit den definitiven Werten des Dezembers 2009 bestimmt werden. Damit können die zu erwartenden Entlastungen im Bundeshaushalt rechtzeitig zuhanden der Botschaft zum Konsolidierungsprogramm 20112013 mit hinreichender Genauigkeit geschätzt werden.