Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 162 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 64Fedlex · Erläuternder Bericht

Ausgangslage

Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) ist die Beteiligung des Bundes an den Ergänzungsleistungen (EL) vollständig geändert worden. Vor der NFA zahlte der Bund einen nach der Finanzkraft der einzelnen Kantone abgestuften Beitrag (10-35 %) an die gesamten EL (jährliche EL und Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten). Mit der NFA beteiligt sich der Bund nicht mehr an den Krankheits- und Behinderungskosten. Bei der jährlichen EL zahlt der Bund 5/8 der EL-Ausgaben, welche der Existenzsicherung dienen. Die darüber hinausgehenden EL im Heimbereich haben die Kantone zu tragen. Diese Regelung bedingt eine Ausscheidung der Kosten, welche durch den Bund und die Kantone zu finanzieren sind. Für diese Ausscheidungsrechnung gibt es zwei mögliche Vorgehensarten, eine laufende sowie eine stichtagsbezogene Ausscheidung. Dabei wurde im Rahmen der parlamentarischen Beratung aus verwaltungsökonomischen Gründen klar die Stichtagslösung favorisiert.

Der Bundesanteil in Prozent wird deshalb gemäss EL-Verordnung aufgrund der Situation im Dezember des Vorjahres zentral durch das BSV ermittelt. Bei Personen zu Hause stellt die ganze jährliche EL Existenzsicherung dar. Bei den Personen im Heim ist nur ein Teil der jährlichen EL Existenzsicherung. Um diesen Teil zu ermitteln, wird für jede im Heim lebende Person im Wesentlichen berechnet, wie hoch ihre Ergänzungsleistung wäre, wenn sie stattdessen zu Hause leben würde. Die vom BSV berechneten Bundesanteile in Prozent werden mit Verfügung festgesetzt. Sie werden auf die effektiven Ausgaben der Kantone für die jährliche EL des laufenden Kalenderjahres angewendet.

Nehmen wie in der Vergangenheit die jährlichen EL für die Existenzsicherung weniger stark zu als die darüber hinausgehenden jährlichen EL für im Heim lebende Personen, so ergeben sich aufgrund der Bemessung der Anteile des Vorjahres im laufenden Kalenderjahr für den Bund jeweils zu hohe Beiträge. Damit finanziert der Bund entgegen den Absichten der NFA eine Kostensteigerung in einem Bereich, für den ausschliesslich die Kantone aufzukommen hätten. Diese nicht gewollte und unerwünschte Lastenverschiebung zuungunsten des Bundes ist aus Sicht des Bundesrats zu korrigieren.

Vorlage zur Änderung der EL-Verordnung

Der Bundesrat wird deshalb eine Vorlage zur Änderung der EL-Verordnung erarbeiten, um eine über die gesetzliche Pflicht hinausgehende Belastung des Bundes aus der Bestimmung des Bundesanteils an den jährlichen Ergänzungsleistungen zu beseitigen. Dabei steht eine Lösung im Vordergrund, bei welcher die Finanzierungsanteile jeweils aufgrund der Daten des Monats April des laufenden Jahres festgelegt werden. Dieser Systemwechsel hat den Vorteil, dass sich aufgrund von unterschiedlichen Dynamiken in den Finanzierungsanteilen von Bund und Kantonen keine unerwünschten Verschiebungen mehr ergeben. Diese Änderung soll angesichts der Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Neuordnung der Pflegeversicherung