Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2009/119: Konsolidierungsprogramm 2011-2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes · 162 Seiten

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Reduktion der Neurenten über den Erwartungen

Die folgende Tabelle zeigt, dass sich der gewichtete Rentenbestand günstiger entwickelt als noch im Voranschlag 2010 und im Finanzplan 20112013 erwartet. Einerseits haben sich die Massnahmen der 4. und 5. IV-Revision als effektiver erwiesen als bisher angenommen. Zusätzlich wirken sich das intensivierte Monitoring und die verstärkte Aufsicht des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) dämpfend auf die Entwicklung der Neurenten aus. Die zusätzliche Kostenreduktion ist auf die Gesamtheit der Massnahmen zurückzuführen.

Tabelle: Entwicklung des IV-Rentenbestandes (gewichteter Bestand)

Basis VA 2010 / FP Aktualisierte Veränderung Veränderung Renten-

2011-13 Prognose Bestand summe (Mio CHF) *

2009 249 374 246 502 -2 872 -90 2010 249 212 245 564 -3 648 -97 2011 248 291 244 691 -3 599 -97 2012 247 494 243 950 -3 544 -95 2013 245 420 241 794 -3 626 -97 2014 242 707 238 925 -3 781 -96 Ø 11-13 247 068 243 478 -3 590 -96

* nur Anteil Bund (37,7 % der IV-Ausgaben)

Gemäss den Daten aus dem IV-Monitoring wurden im Jahr 2007 18 800 gewichtete Neurenten gewährt. Verglichen mit dem Jahr 2003 mit dem Maximum von 28 200 Neurenten entspricht das einem Rückgang um über 9 000 oder 33 Prozent. Die aktualisierte Prognose zur Entwicklung des Rentenbestandes geht aufgrund der (provisorischen) Abrechnung der Invalidenversicherung für 2009 von 15 900 gewichteten Neurenten aus, bedeutend weniger als bisher erwartet. Die Entwicklung bei den Neurenten hat auch eine dämpfende Wirkung auf die IV-Rentensumme. Im Durchschnitt der Jahre 20112013 resultiert aufgrund der neuen Zahlen ein entsprechender Rückgang der IV-Ausgaben um 256 Millionen pro Jahr. Der Bundesanteil von 37,7 Prozent der IV-Ausgaben sinkt demnach um 96 Millionen jährlich.

Zusätzliche Minderausgaben im Vergleich zum Finanzplan 20112013 ergeben sich bei den individuellen Massnahmen der IV und in geringerem Umfang bei den Taggeldern sowie ebenfalls aufgrund des tieferen ordentlichen Bundesanteils an den IV-Zinsen. Der Bundesbeitrag fällt dadurch um weitere rund 914 Millionen (20112013) tiefer aus. Insgesamt wird der Bundesbeitrag in den Jahren 20112013 um 106 bis 111 Millionen pro Jahr entlastet.

Die um jährlich 281 bis 294 Millionen tieferen IV-Ausgaben 20112013 reduzieren auch den durch den Bund zu finanzierenden Sonderbeitrag an die IV-Zinsen. Daraus resultiert eine Entlastungswirkung von rund 6 bis 8 Millionen pro Jahr. Im Total reduzieren die Massnahmen die Bundesausgaben in den Jahren 20112013 um jährlich 112 bis119 Millionen.

Massnahmen im Rahmen der 4. und 5. IV-Revision

Im Folgenden werden die vom Bund getroffenen Massnahmen, welche zur erwähnten Entlastungswirkung im Bundeshaushalt führen, zusammengefasst: